Baumbilanz Bergisch Gladbach

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Bergisch Gladbach [#257034]
Datum
14. August 2022 09:27
An
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 257034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257034/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Bergisch Gladbach“ vom 14.08.2022 (…
An Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Bergisch Gladbach [#257034]
Datum
27. November 2022 10:26
An
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Bergisch Gladbach“ vom 14.08.2022 (#257034) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Sehr geehrter Herr Ruge, Leider war es nicht möglich fristwahrend auf Ihre Fragen zu antworten. Dafür bitte ich u…
Von
Kommunalverwaltung Bergisch Gladbach
Betreff
AW: [SPAM] AW: Baumbilanz Bergisch Gladbach [#257034]
Datum
29. November 2022 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, Leider war es nicht möglich fristwahrend auf Ihre Fragen zu antworten. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Im Folgenden gehe ich im Rahmen der vorliegenden Daten allerdings gerne auf Ihre gestellten Fragen ein: Zu 1. + 2.: Es werden weder die Summen der Baumfällungen, noch die der Baumpflanzungen im Stadt-gebiet erfasst. Eine solche vollumfängliche Erfassung würde weit über die Zuständigkeitsgrenzen der Stadtverwaltung hinausgehen und es müsste eine Art Meldepflicht etabliert werden, die weit über den Geltungsbereich der städtischen Baumschutzsatzung hinausgehen würde und für die keine Rechtsgrundlage besteht. Zudem würden die Meldungen über Baumfällungen und -pflanzungen Aspekte wie beispielsweise die Naturverjüngung gänzlich unbeachtet lassen und vor dem Hintergrund Ihrer Anfrage zur „Baumbilanz“ leider keine abschließende Aussage zulassen. Zu 3.: Das digitale Baumkataster der Stadt Bergisch Gladbach differenziert in Einzelbäume und waldähnliche Baumbestände. Für städtische Forstflächen sind lediglich die Waldränder im Baumkataster dargestellt. Diese Unterscheidung soll regelkonforme und effiziente Baumkontrollen ermöglichen und hat somit nicht zum Ziel, die tatsächliche Summe der städtischen Bäume darzustellen. Das städtische Baumkataster enthält ca. 15.800 Einzelbäume, 60 ha waldähnliche Bestände sowie ca. 50 km zu kontrollierende Waldränder (Stand 16.11.2021). Nimmt man in den waldähnlichen Beständen eine Dichte von schätzungsweise 280 Bäumen je Hektar an, resultiert daraus eine geschätzte Anzahl von 16.800 Bäumen auf diesen Flächen. Zuzüglich der ca. 15.800 Einzelbäume enthält das städtische Baumkataster somit ca. 32.600 Bäume (ohne Betrachtung des städtischen Forstes). Mit freundlichen Grüßen