Baumbilanz Bielefeld

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bielefeld Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Bielefeld [#237016]
Datum
7. Januar 2022 22:42
An
Kommunalverwaltung Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237016/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Kommunalverwaltung Bielefeld
Eingangsbestätigung zu UIG-Anfrage Baumbilanz im Stadtgebiet Bielefeld Zeichen / 360.13 UIG 10612 Antrag auf Überm…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung zu UIG-Anfrage Baumbilanz im Stadtgebiet Bielefeld
Datum
10. Januar 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
22,6 KB


Zeichen / 360.13 UIG 10612 Antrag auf Übermittlung von Informationen gem. dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Hier: Informationen zur Baumbilanz im Stadtgebiet Bielefeld Sehr geehrter Herr Ruge, Ihre o.g. Anfrage vom 07.01.2022 ist heute beim Umweltamt der Stadt Bielefeld eingegangen und wird entsprechend geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bielefeld
UIG-Information zu dem Zeichen / 360.13 UIG 10612 UIG-Anfrage mit dem Zeichen / 360.13 UIG 10612 Antrag auf Übermi…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
UIG-Information zu dem Zeichen / 360.13 UIG 10612
Datum
17. Januar 2022 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
UIG-Anfrage mit dem Zeichen / 360.13 UIG 10612 Antrag auf Übermittlung von Informationen zur Baumbilanz im Stadtgebiet Bielefeld Sehr geehrter Herr Ruge, ich möchte heute auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 07.01.2022 zurückkommen und teile folgendes mit: Der Schutz von Bäumen in Bielefeld ist im Internet erläutert, siehe https://www.bielefeld.de/node/5152. Rechtliche Vorschriften über den Schutz von Bäumen in Bielefeld sind - die freiwillige Baumerhaltungsrichtlinie für Laubbäume (ohne Obstbäume) ab 80 cm Stammumfang, - div. Bebauungspläne, - die 3 Bielefelder Landschaftspläne https://www.bielefeld.de/node/5226, - die Naturdenkmalverordnung https://www.bielefeld.de/node/5173 - die Allgemeinverfügung Herderstraße https://www.bielefeld.de/node/5152 Seit Mitte 2002 gibt es in Bielefeld keine Baumschutzsatzung mehr. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat am 27.10.2021 die Verwaltung der Stadt Bielefeld beauftragt, einen Entwurf einer Baumschutzsatzung für Bielefeld zu erarbeiten. Dieser Auftrag befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Die dem Umweltamt vorliegenden Zahlen für Baumfällungen und Baumpflanzungen im Rahmen der Baumerhaltungsrichtlinie können den anliegenden Dateien "Drucksachen-Nr. 7282/2014-2020 + Anlage Drucksachen-Nr. 7282/2014-2020" entnommen werden. Weiter erhalten Sie eine Aufstellung für den Bielefelder Süden, siehe Datei "Gefällte und nachgepflanzte Bäume". Nicht darin enthalten sind die Gehölzmaßnahmen der Leitungsträger, der DB oder Straßenbaulastträger. Für diese Fälle ist die Anzahl der Bäume nicht zu ermitteln. Hier sind die Unterhaltungsarbeiten und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ohne Nachpflanzverpflichtung durchzuführen. Die rechtliche Grundlage für die Nachpflanzverpflichtung im Landschaftsschutzgebiet und in Geschützten Landschaftsbestandteilen sind die drei Bielefelder Landschaftspläne, die die ordnungsgemäße Nutzung der Bäume unberührt lassen, wenn nachgepflanzt wird. Die Auskunft dieser Information ist gebührenfrei. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Bielefeld
WG: UIG-Information zu dem Zeichen / 360.13 UIG 10612 UIG-Anfrage mit dem Zeichen / 360.13 UIG 10612 Antrag auf Üb…
Von
Kommunalverwaltung Bielefeld
Betreff
WG: UIG-Information zu dem Zeichen / 360.13 UIG 10612
Datum
17. Januar 2022 15:48
Status
UIG-Anfrage mit dem Zeichen / 360.13 UIG 10612 Antrag auf Übermittlung von Informationen zur Baumbilanz im Stadtgebiet Bielefeld Sehr geehrter Herr Ruge, ich möchte heute auf die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 07.01.2022 zurückkommen und teile folgendes mit: Der Schutz von Bäumen in Bielefeld ist im Internet erläutert, siehe https://www.bielefeld.de/node/5152. Rechtliche Vorschriften über den Schutz von Bäumen in Bielefeld sind - die freiwillige Baumerhaltungsrichtlinie für Laubbäume (ohne Obstbäume) ab 80 cm Stammumfang, - div. Bebauungspläne, - die 3 Bielefelder Landschaftspläne https://www.bielefeld.de/node/5226, - die Naturdenkmalverordnung https://www.bielefeld.de/node/5173 - die Allgemeinverfügung Herderstraße https://www.bielefeld.de/node/5152 Seit Mitte 2002 gibt es in Bielefeld keine Baumschutzsatzung mehr. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat am 27.10.2021 die Verwaltung der Stadt Bielefeld beauftragt, einen Entwurf einer Baumschutzsatzung für Bielefeld zu erarbeiten. Dieser Auftrag befindet sich zurzeit in Vorbereitung. Die dem Umweltamt vorliegenden Zahlen für Baumfällungen und Baumpflanzungen im Rahmen der Baumerhaltungsrichtlinie können den anliegenden Dateien "Drucksachen-Nr. 7282/2014-2020 + Anlage Drucksachen-Nr. 7282/2014-2020" entnommen werden. Weiter erhalten Sie eine Aufstellung für den Bielefelder Süden, siehe Datei "Gefällte und nachgepflanzte Bäume". Nicht darin enthalten sind die Gehölzmaßnahmen der Leitungsträger, der DB oder Straßenbaulastträger. Für diese Fälle ist die Anzahl der Bäume nicht zu ermitteln. Hier sind die Unterhaltungsarbeiten und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ohne Nachpflanzverpflichtung durchzuführen. Die rechtliche Grundlage für die Nachpflanzverpflichtung im Landschaftsschutzgebiet und in Geschützten Landschaftsbestandteilen sind die drei Bielefelder Landschaftspläne, die die ordnungsgemäße Nutzung der Bäume unberührt lassen, wenn nachgepflanzt wird. Die Auskunft dieser Information ist gebührenfrei. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen