Guten Tag,
wir beantworten Ihre Anfrage "Baumbilanz" (239048) wie folgt:
Vorbemerkung:
Umfassende Übersichten zu sämtlichen Baumfällungen und Baumpflanzungen im
Stadtgebiet, durchgeführt auch durch Dritte, sind in dieser Form nicht
abrufbar. Die Anzahl der Baumfällungen und -pflanzungen im gesamten
Stadtgebiet kann die Landeshauptstadt Mainz daher nicht im Detail
abbilden. Dafür sind zu viele unterschiedliche Akteure involviert, weshalb
nicht jegliche Aktivitäten in diesem Sektor erfasst werden (können).
Im Sinne der Transparenz kann die Verwaltung daher lediglich Teilantworten
für jene Bereiche zur Verfügung stellen, für die verlässliche Zahlen
vorliegen.
Daher stellt Ihnen die Verwaltung die Zahlen der durch das Grün- und
Umweltamt der Landeshauptstadt Mainz bewirtschafteten eigenen Flächen -
wie Straßenbaumstandorte, öffentliche Grünflächen, Spielplätze und
Sportplätze – zur Verfügung. Diese werden seit Jahren bereits über ein
Baumkataster verwaltet und bilden für die beschriebenen Bereiche eine hohe
Genauigkeit ab.
In den unten aufgeführten Zahlen sind aber unter anderem Baumfällungen und
-pflanzungen
- im Bereich von Schulen,
- Einrichtungen des Amtes für Jugend und Familie (z. B.
Kindertagesstätten),
- Feuerwehren,
- Biotopflächen (Landschaftsschutzgebiete/LSG,
Naturschutzgebiete/NSG, etc.),
- Liegenschaften der Stadt Mainz im Amt für Wirtschaft und
Liegenschaften sowie
- Flächen des Wirtschaftsbetriebes Mainz AöR (Klärwerke, Friedhöfe,
etc.)
nicht enthalten.
Zudem muss bei den Fällungszahlen berücksichtigt werden, dass auch Abgänge
infolge von Baumaßnahmen in Grünanlagen enthalten sind. Diese werden in
der Regel im Zuge der Baumaßnahmen ausgeglichen, oftmals sogar
übererfüllt.
Die Anzahl dieser Baumpflanzungen hingegen sind ebenfalls nicht in den
Zahlen erfasst.
Weitere Baumpflanzungen, wie beispielsweise über Sonderprogramme wie „Der
geschenkte Baum" oder „Mein Mainzer Baum" sind ebenfalls nicht enthalten.
Es ist zudem zu berücksichtigen, dass sich höhere Zahlen bei den Fällungen
auch durch Baumentnahmen aus waldartigen Beständigen in Grünanlagen
ergeben, die bei der Anzahl der Fällungen auftauchen.
Besonders in solchen Beständen entwickeln sich durch Wildaussaat aber
jährlich Hunderte von Jungbäumen, die erst nach einigen Jahren und dem
Heranwachsen als Einzelexemplar mit hohem zeitlichen Versatz im
Baumkataster nacherfasst werden können, statistisch aber nicht als
„Baumpflanzung" auftauchen.
2016:
Fällungen: 254
Nachpflanzungen: 82
2017:
Fällungen: 160
Pflanzungen: 67
2018:
Fällungen: 134
Pflanzungen: 151
2019:
Fällungen: 434
Pflanzungen: 147
2020:
Fällungen: 416
Pflanzungen: 159
2021:
Fällungen: 425
Pflanzungen: 151
Landeshauptstadt Mainz
Hauptamt
Pressestelle|Kommunikation
Ralf Peterhanwahr M.A.
Postfach 38 20
55028 Mainz
Große Bleiche 46, Zi. 5.021 / Löwenhofstraße 1
Tel 0 61 31 - 12 2220 oder 12 3845
Fax 0 61 31 - 12 3383
http://www.mainz.de
----- Weitergeleitet von Ralf Peterhanwahr/Amt10/Mainz am 28.02.2022 12:41
-----
Von: Pressestelle/Amt10/Mainz
An: Ralf Peterhanwahr/Amt10/Mainz@Mainz
Datum: 28.01.2022 12:06
Betreff: WG: Baumbilanz Mainz [#239048]
Gesendet von: Claudia Kehrein
Landeshauptstadt Mainz
10-Hauptamt
Abteilung Pressestelle|Kommunikation
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 - 12 22 21
Tel. 0 61 31 - 12 22 18
Fax 0 61 31 - 12 33 83
www.mainz.de
www.facebook.com/lhmainz
----- Weitergeleitet von Claudia Kehrein/Amt10/Mainz am 28.01.2022 12:06
-----
Von: "
<< Adresse entfernt >> [#239048]" <
<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 27.01.2022 18:49
Betreff: Baumbilanz Mainz [#239048]
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im
Stadtgebiet.
2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im
Stadtgebiet.
Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne
frühere Daten, wenn vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2
Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich
Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie
die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu
informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie
zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach §
7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz
2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte
Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen