Baumbilanz Solingen

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Solingen [#240176]
Datum
7. Februar 2022 07:20
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 240176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240176/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Solingen“ vom 07.02.2022 (#240176) …
An Kommunalverwaltung Solingen Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Solingen [#240176]
Datum
9. März 2022 07:10
An
Kommunalverwaltung Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Solingen“ vom 07.02.2022 (#240176) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Solingen
Sehr geehrter Herr Ruge, die Beantwortung Ihrer Anfrage wurde bereits am 14. Februar fertiggestellt und durch ein…
Von
Kommunalverwaltung Solingen
Betreff
Baumbilanz Solingen [#240176]
Datum
9. März 2022 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,3 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, die Beantwortung Ihrer Anfrage wurde bereits am 14. Februar fertiggestellt und durch ein technisches Versehen nicht an Sie weitergeleitet. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ihre Fragen können wir Ihnen wie folgt beantworten: Gesamtstädtisch liegen uns keine Zahlen vor, da Bürgerinnen und Bürger Bäume fällen, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen. Auch Bäume, die im Rahmen von Baugenehmigungen gefällt werden, werden nicht statistisch erfasst. Das Baumkataster wird nur objektbezogen geführt. Daher ist hier eine statistische Auswertung nicht möglich. Nach dem Landesforstgesetz werden bei Aufforstung keine Einzelbäume erfasst. Fällgenehmigungen nach der Baumschutzsatzung werden seit 2018 erfasst und statistisch aufbereitet. Demnach wurden gefällt: 2018: 1267 ohne Ersatz, 145 mit Ersatz und 204 nicht geschützte 2019: 1232 ohne Ersatz, 97 mit Ersatz und 228 nicht geschützte 2020: 981 ohne Ersatz, 94 mit Ersatz und 131 nicht geschützte 2021: 947 ohne Ersatz, 73 mit Ersatz und 408 nicht geschützte Städtische Bäume wurden gefällt und neu gepflanzt: Jahre 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 Anzahl der Neupflanzungen 152 134 90 156 222 Anzahl Fällungen 107 110 196 259 105 Mit freundlichen Grüßen