Baumbilanz Velbert

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Velbert [#261534]
Datum
22. Oktober 2022 20:03
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261534/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.10.2022. Zuständig sind hier…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Baumbilanz Velbert [#261534]
Datum
24. Oktober 2022 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.10.2022. Zuständig sind hier die Technischen Betriebe Velbert AöR. Gerne leite ich die E-Mail mit Ihrer Zustimmung weiter. Melden Sie sich dazu bitte nochmal bei mir. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne können sie meine Anfrage an die Zuständigen weiterleiten. Mit freundlichen …
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Velbert [#261534]
Datum
24. Oktober 2022 11:45
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne können sie meine Anfrage an die Zuständigen weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261534/
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr Ruge, Amtshandlungen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes NRW sind gemäß § 11 IFG NRW i.…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
WG: Baumbilanz Velbert [#261534]
Datum
18. November 2022 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, Amtshandlungen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes NRW sind gemäß § 11 IFG NRW i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist nicht als einfache schriftliche Auskunft möglich, sondern würde erheblichen Vorbereitungsaufwand erfordern. Es fiele daher gemäß Ziffer 1.2 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW eine Gebühr zwischen 10 und 500 Euro an. Nach der geltenden Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Velbert werden für Feststellungen aus Akten und andere Büroarbeiten Verwaltungsgebühren i.H.v. 24 Euro je angefangener halber Stunde erhoben. Dies kann als Maßstab für die Bemessung der Gebühr nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG angewendet werden. Es ist zu erwarten, dass ein Zeitaufwand von ca. 5 Stunden entstünde, so dass eine Gebühr i.H.v. 10 x 24 Euro = 240 Euro anfiele. Soziale Härten oder sonstige Härten, welche eine Gebührenermäßigung oder -befreiung aus Billigkeitsgründen gemäß § 2 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich. Wir bitten um Mitteilung, ob die Auskunft trotz des voraussichtlichen Gebührenaufwands gewünscht wird. Die Gebühr wird vor Auskunftserteilung fällig. Außerdem teilen wir Ihnen vorab mit, dass sich unsere Daten ausschließlich auf kommunale Bäume beziehen. Mit freundlichen Grüßen

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Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der angekündigten Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Ich erlaube m…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: WG: Baumbilanz Velbert [#261534]
Datum
18. November 2022 10:43
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der angekündigten Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Ich erlaube mir allerdings zu erwähnen, dass es sehr schade ist, dass Informationen zum Baumbestand und zur Entwicklung des Baumbestandes nicht so erfasst, analysiert und veröffentlicht werden, dass diese Frage leicht zu beantworten wäre. Die Relevanz von Stadtbäumen für das Stadtklima, Tiere in der Stadt, Feinstaubbelastung und vieles mehr ist wohlbekannt und es sollte im Eigeninteresse einer jeden Stadt liegen, Daten darüber kontinuierlich zu erfassen, auszuwerten und bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261534/