Baumbilanz Wedel

Anfrage an: Stadt Wedel

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der…
An Stadt Wedel Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Wedel [#262760]
Datum
8. November 2022 15:00
An
Stadt Wedel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262760/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

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Stadt Wedel
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IZG-SH v. 08.11.2022 Sehr geehrter Herr Ruge, Antwort auf "Antrag nach dem…
Von
Stadt Wedel
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem IZG-SH v. 08.11.2022
Datum
6. Dezember 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
9,8 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, Antwort auf "Antrag nach dem IZG-SH/VIG" Baumbilanz Wedel Anfrage: "1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden." Antwort: Baumschutzsatzung (Verfahren) Öffentliche Flächen (Baumkataster) Jahr Fällungen Pflanzung Saldo Fällungen Pflanzung Saldo 2022 49 101 52 10 38 28 2021 41 77 36 11 25 14 2020 30 54 24 5 22 17 2019 58 50 -8 7 25 18 2018 31 22 -9 1 32 31 2017 14 17 3 3 7 4 2016 60 73 13 5 7 2 2015 27 42 15 5 24 19 310 436 126 47 180 133 Die Tabelle "Baumschutzsatzung (Verfahren)" umfasst die erfassten Baumfällungen welche im Rahmen von Ausnahmeverfahren im Rahmen der Baumschutzsatzung erfasst worden und die für bei genehmigten Fällungen festgesetzten Ersatzpflanzungen. Bis zum 01.08.2020 waren Bäume ab 150 cm Stammumfang geschützt und Ersatzpflanzungen wurden im angemessenen Umfang festgelegt. Seit dem 01.08.2020 wurde die Baumschutzsatzung auf Bäume ab einem Stammumfang vom 60 cm erweitert. Weiterhin wurden bei gefällten Bäumen ab 100 cm Stammumfang eine Ersatzpflanzung verbindlich festgesetzt, ab jeden weiteren 50 cm Stammumfang eine weitere. Die Tabelle "Öffentliche Flächen" erfasst die Daten die im städtischen Baumkataster erfasst sind (Straßenbäume, Bäume an Wanderwegen, Bäume auf Spiel-, Pacht-, Parkflächen, Bäume an sonstigen öffentlichen Flächen). Frage: "3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?" Antwort: Stand 02.12.2022 sind im städtischen Baumkataster 5047 Bäume erfasst. Ich hoffe, Ihre Fragen zumindest teilweise beantwortet zu haben und wünsche noch eine schöne Weihnachtszeit! Mit freundlichen Grüßen