Baumbilanz Worms

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl …
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Worms [#258761]
Datum
9. September 2022 21:27
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258761/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrter Herr Ruge, Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an die A…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Baumbilanz Worms [#258761]
Datum
12. September 2022 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an die Abteilung Grünflächen und Gewässer weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Worms
Sehr geehrter Herr Ruge, in Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage leiten wir Ihnen nachfolgend die Antworten …
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
WG: Baumbilanz Worms [#258761] - Anfrage fragdenstaat.de - Freigabe erbeten !
Datum
6. Oktober 2022 16:56
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
baumfllungenstadtworms.mht
541,6 KB
disclaimerimage-schum6.png
4,5 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, in Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage leiten wir Ihnen nachfolgend die Antworten aus den Abteilungen 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft sowie 6.7 Grünflächen und Gewässer zu. Die Abt. 3.05 ist als untere Naturschutzbehörde für die Genehmigung der Fällung von Laubgehölzen auf privaten bzw. nicht städtischen Grundstücken zuständig. Die Fällung von Gehölzen auf städtischen Grundstücken wird von der zuständigen städtischen Grünflächenabteilung verwaltet, ebenso die Nachpflanzungen. In der Anlage beigefügt sind die Ausführungen auf der städtischen Internetseite zu den Genehmigungsmodalitäten. Anzahl der von der unteren Naturschutzbehörde beantragten privaten und nicht-städtischen Laubbaumfällungen: 2016: 132 Bäume, 2017: 157 Bäume, 2018: 133 Bäume, 2019: 110 Bäume, 2020: 89 Bäume, 2021: 62 Bäume, 2022: 51 Bäume (Stand: September 2022). Baumpflanzungen: Mit Genehmigung der notwendigen Fällungen (s. o.) werden i. d. R. Ausgleichspflanzungen (2 Nachpflanzungen für 1 Baumfällung) festgesetzt. Diese werden jedoch nur bei Antragstellern überprüft, die regelmäßig und öfter Fällungen beantragen. Die Anzahl der Bäume, die von der Abt. 3.05 als untere Naturschutzbehörde gepflanzt werden, ist abhängig davon, inwieweit geeignete Flächen zur Verfügung stehen. Folgende Pflanzungen wurden von der Abt. 3.05 in Eigenregie seit 2016 umgesetzt: - 2021/22 wurden 49 Laubbäume im Rahmen eines Waldanlagenprojekts gepflanzt, - 2019/20 wurden 17 Bäume im Rahmen von Erst- oder Erweiterungspflanzungen gesetzt (weiterhin 20 abgestorbene hochstämmige Obstbäume ersetzt) - 2018 wurden nur abgestorbene Bäume ersetzt - 2016 wurden neben dem Ersatz abgestorbener Bäume weitere 17 hochstämmige Obstbäume gepflanzt. Von Seiten der Abt. 6.7 Grünflächen und Gewässer wird auf das beigefügte pdf-Dokument mit der Tabelle „Fällungen und Pflanzungen 2016_2022“ sowie den darin enthaltenen ergänzenden Anmerkungen verwiesen. Dies soweit für Sie zur Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen