Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel

Den Briefwechsel und E-Mail Verkehr zwischen der DSW21 und der Baumeier Omnibusbetrieb GmbH der vergangen 6 Monate.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
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Jonas Vogler
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel [#20119]
Datum
30. Januar 2017 17:19
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Briefwechsel und E-Mail Verkehr zwischen der DSW21 und der Baumeier Omnibusbetrieb GmbH der vergangen 6 Monate.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler
Jonas Vogler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel“ vom…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
AW: Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel [#20119]
Datum
6. März 2017 23:05
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel“ vom 30.01.2017 (#20119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler Anfragenr: 20119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jonas Vogler
IFG Anfrage I Sehr geehrte Frau XXXXXX, ich bedanke mich herzlichst für das nun schnelle Beantworten der Anfrage.…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage I
Datum
9. März 2017
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Sehr geehrte Frau XXXXXX, ich bedanke mich herzlichst für das nun schnelle Beantworten der Anfrage. Ich möchte Sie bitte mir noch die Anhänge der E-Mails zu schicken, einige der Mails verfügen über Anhänge, jedoch sind diese nicht angehängt. Außerdem wurde ich etwas stutzig, dass Sie mir nur E-Mails der vergangenen 3 Monate angehängt haben. Mit freundlichen Grüßen
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
IFG Anfrage I Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugang…
Von
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage I
Datum
9. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Vogler, wir haben Ihre o.a. Anfrage nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die von DSW21 angebotenen ÖPNV-Leistungen, zählen zu öffentlichen Aufgaben. Insofern ist DSW21 auskunftspflichtig gem. § 2 Abs. 4 IFG NW. Sie fragen nach dem Briefwechsel und E-Mailverkehr mit der Fa. Baumeier der letzten 6 Monate. Mit Ausnahme von Brief- oder E-Mailwechseln, die wir aus Gründen des Datenschutzes (vgl. §9 IFG NRW) nicht weitergeben dürfen, liegen nur die beigefügten E-Mails vor. Mit freundlichen Grüßen

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Jonas Vogler
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel“ vom…
An DSW21 Dortmunder Stadtwerke Details
Von
Jonas Vogler
Betreff
AW: AW: Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel [#20119]
Datum
9. März 2017 09:41
An
DSW21 Dortmunder Stadtwerke
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumeier Omnibusbetrieb GmbH Briefwechsel“ vom 30.01.2017 (#20119) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jonas Vogler Anfragenr: 20119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>