Baumfällungen vor der Stadthalle

Zwei Kastanienbäume, die vor der Stadthalle an der Bushaltestelle standen, sind gefällt worden. Neutriebe aus den Baumstümpfen werden regelmäßig schnell entfernt.

Sind alle Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei der Fällung beachtet worden?
Hätte die zukünftige Baumschutzsatzung der Stadt Speyer diesen öffentlichen Baumbestand geschützt?
Bis wann sind welche Ersatzpflanzungen geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2022
  • Frist
    21. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zwei Kastanien…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumfällungen vor der Stadthalle [#249523]
Datum
19. Mai 2022 17:54
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwei Kastanienbäume, die vor der Stadthalle an der Bushaltestelle standen, sind gefällt worden. Neutriebe aus den Baumstümpfen werden regelmäßig schnell entfernt. Sind alle Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei der Fällung beachtet worden? Hätte die zukünftige Baumschutzsatzung der Stadt Speyer diesen öffentlichen Baumbestand geschützt? Bis wann sind welche Ersatzpflanzungen geplant?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249523/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages nach dem Landestransparenzges…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Baumfällungen vor der Stadthalle [#249523]
Datum
24. Mai 2022 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages nach dem Landestransparenzgesetz. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße Angabe der E-Mail-Adresse nicht, hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ich bitte Sie daher zunächst um Mitteilung Ihrer Anschrift. Mit freundlichen Grüßen