Baumfällarbeiten 10318 Berlin Karlshorst, Waldowallee 115/117

Ich habe als Anwohner heute am 19.2.2019 festgestellt, das auf dem genannten Grundstück Baumfällarbeiten durchgeführt wurden. Nach meinem optischen Eindruck betrifft das auch Bäume, die als schützenwerte Bäume aufgeführt werden. Diese Informationen über die vorhandenen Bäume können aus der mir vorliegenden Baumbestandskarte zum Bebauungsplan 11-29 entnommen werden. Diese Plan liegt auch dem Bezirksamt vor. Dieses Dokument, Planstand 29.9.2011 wurde vom Büro für Landschaftsplanung Wülfgen, Heylstraße 9, 10825 Berlin erstellt. Ich bitte um eine Auskunft, welche Firma die Baufällungen vorgenommen hat, ob die entsprechenden Fällgenehmigungen vorgelegen haben und wer der entsprechende Fällgenehmigung ausgestellt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    22. März 2019
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Volker Kühnhold
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Volker Kühnhold
Betreff
Baumfällarbeiten 10318 Berlin Karlshorst, Waldowallee 115/117 [#58635]
Datum
19. Februar 2019 16:41
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe als Anwohner heute am 19.2.2019 festgestellt, das auf dem genannten Grundstück Baumfällarbeiten durchgeführt wurden. Nach meinem optischen Eindruck betrifft das auch Bäume, die als schützenwerte Bäume aufgeführt werden. Diese Informationen über die vorhandenen Bäume können aus der mir vorliegenden Baumbestandskarte zum Bebauungsplan 11-29 entnommen werden. Diese Plan liegt auch dem Bezirksamt vor. Dieses Dokument, Planstand 29.9.2011 wurde vom Büro für Landschaftsplanung Wülfgen, Heylstraße 9, 10825 Berlin erstellt. Ich bitte um eine Auskunft, welche Firma die Baufällungen vorgenommen hat, ob die entsprechenden Fällgenehmigungen vorgelegen haben und wer der entsprechende Fällgenehmigung ausgestellt hat.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Kühnhold <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Volker Kühnhold << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Kühnhold

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Bezirksamt Lichtenberg
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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