Baumfällung an der Ruschestraße

Am 12.03.2019 wurde an der Ruschestraße Ecke Gotlindestraße ein Baum gefällt. Ich bitte um Übersendung der Genehmigung für diese Baumfällung und den entsprechenden Antrag hierzu.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumfällung an der Ruschestraße [#86055]
Datum
3. April 2019 00:25
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 12.03.2019 wurde an der Ruschestraße Ecke Gotlindestraße ein Baum gefällt. Ich bitte um Übersendung der Genehmigung für diese Baumfällung und den entsprechenden Antrag hierzu.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe eine Nachfrage zu Ihrem Antrag. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Baum a…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
AW: Baumfällung an der Ruschestraße [#86055]
Datum
3. April 2019 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe eine Nachfrage zu Ihrem Antrag. Können Sie mir bitte mitteilen, ob der Baum auf öffentliche Straßenland stand oder auf Privatgelände. Das Amt für Umwelt- und Naturschutzamt ist nur zuständig für Bäume auf Privatgelände. Das Straßen- und Grünflächenamt für Bäume auf öffentliche Straßenland und Parks. Sollte sich der gefällte Baum auf öffentliche Straßenland befinden, dann werde ich Ihre Mail zuständigkeitshalber weiterleiten. Für Ihre Information bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen