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Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81

1. Die Genehmigung zur Fällung von Bäumen am Waidmannsluster Damm 81.

2. Sofern vorhanden, Informationen zu ungenehmigt gefällten Bäumen am Waidmannsluster Damm 81.

3. Soweit möglich, Informationen über die Höhe der geforderten Ordnungsgelder, die Infolge der ungenehmigt gefällten Bäume erhoben wurden und wer diese zu zahlen hatte.

Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2018
  • Frist
    4. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
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Betreff
Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
2. März 2018 11:50
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Genehmigung zur Fällung von Bäumen am Waidmannsluster Damm 81. 2. Sofern vorhanden, Informationen zu ungenehmigt gefällten Bäumen am Waidmannsluster Damm 81. 3. Soweit möglich, Informationen über die Höhe der geforderten Ordnungsgelder, die Infolge der ungenehmigt gefällten Bäume erhoben wurden und wer diese zu zahlen hatte. Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.03.2018, die ich („ein Sprecher“) Ih…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
RE: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
6. März 2018 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.03.2018, die ich („ein Sprecher“) Ihnen gern für das Bezirksamt wie folgt beantworte: zu 1) Auf Grund eines laufenden Baugenehmigungsverfahrens gibt es keine eigenständige Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung. Die Erlaubnis zum Fällen bzw. die Festsetzung von notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wird als Anlage Bestandteil der Baugenehmigung werden (siehe beiliegende Datei). Dem Bauherrn wurde zugesichert, auf Basis dieser Festlegungen vor der förmlichen Erteilung der Baugenehmigung und damit vor Beginn des naturschutzrechtlichen Rodungsverbots mit den Baumfällmaßnahmen beginnen zu dürfen. zu 2) Seitens der ausführenden Gartenbaufirma ist das ungenehmigte vorherige Beseitigen von zehn Bäumen eingeräumt worden. zu 3) Gegen die ausführende Gartenbaufirma wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren in Kürze eingeleitet werden. Die Höhe der zu gegebener Zeit festzusetzenden Geldbuße steht derzeitig noch nicht fest. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Bereitstellung aller angefragten Informatio…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
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Betreff
AW: RE: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
6. März 2018 11:00
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Bereitstellung aller angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> nach meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 2. März 2018 bitte ich nun …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
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Betreff
AW: AW: RE: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
2. Mai 2018 09:45
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> nach meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 2. März 2018 bitte ich nun um die zusendung aller aktuell verfügbaren Informationen zu den Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81. Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre heutige Anfrage. Diesbezüglich hatten wir Ihnen all…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
FW: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
2. Mai 2018 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre heutige Anfrage. Diesbezüglich hatten wir Ihnen allerdings bereits am 06.03.2018 Antworten und Genehmigung zukommen lassen. Gern sende ich sie Ihnen hiermit nochmals zu. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> entschuldigen Sie die unklare Formulierung. Meine Anfrage bezog sich dra…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: FW: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
2. Mai 2018 12:36
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> entschuldigen Sie die unklare Formulierung. Meine Anfrage bezog sich drauf, ob es zu dem Ordnungswidrigkeitenverfahren neue Informationen gibt, die unter das IFG fallen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich („ein Sprecher“) Ihnen gern für da…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
RE: FW: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
4. Mai 2018 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich („ein Sprecher“) Ihnen gern für das Bezirksamt wie folgt beantworte: Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist noch nicht erfolgt, da andere Aufgaben vorrangig zu erledigen waren. Die Verstöße gegen die Baumschutzverordnung sind aber beweissicher ermittelt worden. Es ist geplant, den Einleitungsvermerk in den kommenden 14 Tagen zu fertigen und dann das Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen <Infor…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: FW: Baumfällungen am Waidmannsluster Damm 81 [#26813]
Datum
4. Mai 2018 13:15
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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