Baumfällungen Biebricher Strasse

Ich bitte um Informationen zu den Baumfällungen in der Biebricher Strasse. Sollen weitere Bäume gefällt werden? Wodurch und von wem wurden die Fällungen autorisiert? Die Bäume habe unter den heißen Sommern gelitten, sind aber sehr wichtige Schattenspender.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumfällungen Biebricher Strasse [#169508]
Datum
30. Oktober 2019 09:19
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Informationen zu den Baumfällungen in der Biebricher Strasse. Sollen weitere Bäume gefällt werden? Wodurch und von wem wurden die Fällungen autorisiert? Die Bäume habe unter den heißen Sommern gelitten, sind aber sehr wichtige Schattenspender.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in erlauben Sie mir - bevor ich Ihnen antworte - eine kurze, persönliche Anmerkung: Ich…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Antw: Baumfällungen Biebricher Strasse [#169508]
Datum
31. Oktober 2019 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in erlauben Sie mir - bevor ich Ihnen antworte - eine kurze, persönliche Anmerkung: Ich bin in letzter Zeit des Öfteren immer wieder mal erstaunt, in welcher Form uns Anfragen erreichen. Aus meiner Sicht ist es bisher für Bürger Neuköllns immer unkompliziert möglich gewesen über unsere Arbeit im Grünflächenamt Auskunft zu erhalten - ohne Hinweise auf das VIG o.ä.! Die Fällungen im Rahmen einer Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe habe ich mit meinen Mitarbeitern bei der Planung begleitet, u.a. vor Ort selber über/-geprüft und später entsprechend die Genehmigung zur Fällung erteilt. Zudem wurden bereits die Planungen von einem externen, Ökologischem Baubegleiter geprüft, welcher auch die Maßnahme weiterhin betreuen wird. In der Biebricher Straße wurden hierfür die Bäume Nr. 10 und 15, in der Mainzer Straße die Bäume Nr. 50, 64 und 65 zur Fällung freigegeben (eine weitere, ursprünglich geplante Fällung konnte durch Planungsänderung verhindert werden). Die Bäume wurden nach der sog. Koch´schen Wertermittlungsmethode berechnet, der Wertausgleich wurde uns überwiesen - wobei diese Gelder für zukünftige Neupflanzungen verwendet werden. Sie können versichert sein, dass wir uns nicht nur der ökologischen Funktionen unser aller Bäume bewusst sind und wir viel Zeit und Geld darauf verwenden, die Bäume zu schützen! "Aber" wir leben in der Stadt und haben ALLE Ansprüche an Ver- und Entsorgung - mit den damit verbundenen Konsequenzen! Meine Informationen sind bis jetzt kostenfrei für Sie - und wenn Sie noch Einzelfragen haben gerne kurz per Mail. Sollten Sie jedoch weiterhin auf Akteneinsicht bestehen, werde ich Ihren Antrag an unser Rechtsamt weiterleiten, welches sich dann - verwaltungskonform - weiter um Ihr Anliegen kümmern wird. Mit freundlichem Gruß,