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Baumfällungen

bei mir im Umfeld Berlin-Neukölln (Otto-Wels-Ring 81) wurden in den letzten Tagen drei große Bäume (Umfang mehr als 100 cm) gefällt.
Heute morgen stellte ich mich zu zwei älteren Damen, die auch scheinbar fassungslos vor den Riesenstumpfen standen und einen Mann dazu befragten, der scheinbar der Hausmeister ist. Auf die gefällten Bäume angesprochen, reagierte er mit: "Wir können hier machen was wir wollen. Und wenn es uns nicht passt, können wir ja wegziehen." Er erwähnte noch, dass irgendwo ein Mensch erschlagen wurde und ob ich das denn wolle. Mich interessiert vor allem: Wer bestimmt, ob Bäume in Neukölln krank sind? Gibt es eine Kontrolle, einen TÜV für diese Leute?
Warum dürfen für eine erschlagene Person vier alte Bäume auf einer Wiese gefällt werden? Warum darf jeder alte Nadelbaum gefällt werden, nur weil er ein Nadelbaum ist? Die Bäume sahen sehr gesund aus und heute wird der nächste dort gefällt. Wir haben hier Raubvögel, Fledermäuse, Amseln und Meisen, die in den Bäumen leben. Woher erfahre ich, welche Krankheiten diese Bäume eigentlich haben? Warum erreicht man telefonisch Niemanden im Umwelt- und Naturschutzamt? Warum ist keiner für irgendwas zuständig? Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Bäume nicht wirklich krank sind, dass hier eigentlich andere Interessen dahinter stecken und Gesetzeslücken ausnutzen. Warum hat man keinen Ansprechpartner? Warum dürfen plötzlich auch Bäume gefällt werden, die weniger als 80 cm Umfang haben?
Woher bekomme ich eine Statistik, über gefällte Nadelbäume in den Bezirken mit mehr als 100 cm Umfang, wenn doch jeder Nadelbaum von jedem gefällt werden kann?
Für mich ist das auch Diskriminierung, wenn alte und gesunde Nadelbäume gefällt werden dürfen, während für Laubbäume Kriterien gelten. Baum ist Baum.
So wie auch Mensch Mensch ist.
Ich trauere heute um den nächsten großen, stämmigen von außen völlig gesunden Baum am Otto-Wels-Ring 81, dessen Leben in ein, zwei Stunden vorbei sein dürfte: Die Hebebühne steht schon davor.

In Trauer

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. November 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei mir im Umfeld B…
An Bundesamt für Naturschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumfällungen [#169611]
Datum
1. November 2019 09:57
An
Bundesamt für Naturschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei mir im Umfeld Berlin-Neukölln (Otto-Wels-Ring 81) wurden in den letzten Tagen drei große Bäume (Umfang mehr als 100 cm) gefällt. Heute morgen stellte ich mich zu zwei älteren Damen, die auch scheinbar fassungslos vor den Riesenstumpfen standen und einen Mann dazu befragten, der scheinbar der Hausmeister ist. Auf die gefällten Bäume angesprochen, reagierte er mit: "Wir können hier machen was wir wollen. Und wenn es uns nicht passt, können wir ja wegziehen." Er erwähnte noch, dass irgendwo ein Mensch erschlagen wurde und ob ich das denn wolle. Mich interessiert vor allem: Wer bestimmt, ob Bäume in Neukölln krank sind? Gibt es eine Kontrolle, einen TÜV für diese Leute? Warum dürfen für eine erschlagene Person vier alte Bäume auf einer Wiese gefällt werden? Warum darf jeder alte Nadelbaum gefällt werden, nur weil er ein Nadelbaum ist? Die Bäume sahen sehr gesund aus und heute wird der nächste dort gefällt. Wir haben hier Raubvögel, Fledermäuse, Amseln und Meisen, die in den Bäumen leben. Woher erfahre ich, welche Krankheiten diese Bäume eigentlich haben? Warum erreicht man telefonisch Niemanden im Umwelt- und Naturschutzamt? Warum ist keiner für irgendwas zuständig? Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass die Bäume nicht wirklich krank sind, dass hier eigentlich andere Interessen dahinter stecken und Gesetzeslücken ausnutzen. Warum hat man keinen Ansprechpartner? Warum dürfen plötzlich auch Bäume gefällt werden, die weniger als 80 cm Umfang haben? Woher bekomme ich eine Statistik, über gefällte Nadelbäume in den Bezirken mit mehr als 100 cm Umfang, wenn doch jeder Nadelbaum von jedem gefällt werden kann? Für mich ist das auch Diskriminierung, wenn alte und gesunde Nadelbäume gefällt werden dürfen, während für Laubbäume Kriterien gelten. Baum ist Baum. So wie auch Mensch Mensch ist. Ich trauere heute um den nächsten großen, stämmigen von außen völlig gesunden Baum am Otto-Wels-Ring 81, dessen Leben in ein, zwei Stunden vorbei sein dürfte: Die Hebebühne steht schon davor. In Trauer
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Naturschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage, in der Sie das Bundesamt für Naturschutz um Auskunft zu Baumfällu…
Von
Bundesamt für Naturschutz
Betreff
Antw: Baumfällungen [#169611]
Datum
4. November 2019 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Anfrage, in der Sie das Bundesamt für Naturschutz um Auskunft zu Baumfällungen bitten, danke wir Ihnen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zu den von Ihnen geschilderten Anliegen keine weiterer Auskünfte erteilen können, da für den Vollzug der hier maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht das Bundesamt für Naturschutz, sondern die Landesbehörden zuständig sind. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für Naturschutz und Landespflege zuständige Landesbehörde wenden. Zuständig sind in der Regel die unteren Naturschutzbehörden, die bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten angesiedelt sind. Freundliche Grüße