Baumkataster Stadt Bochum

Anfrage an: Stadt Bochum

Ein Baumkataster der Stadt Bochum mit Geokoordinaten und Art der einzelnen Bäume.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    24. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Norman Schumann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadt Bochum Details
Von
Norman Schumann
Betreff
Baumkataster Stadt Bochum [#181040]
Datum
21. Februar 2020 17:01
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Baumkataster der Stadt Bochum mit Geokoordinaten und Art der einzelnen Bäume.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norman Schumann Anfragenr: 181040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181040 Postanschrift Norman Schumann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norman Schumann
Stadt Bochum
Ihre Anfrage gem. IFG NRW (Anfragenr: 181040) Sehr geehrter Herr Schumann, Ihr Antrag zum Baumkataster der Stadt …
Von
Stadt Bochum
Betreff
Ihre Anfrage gem. IFG NRW (Anfragenr: 181040)
Datum
3. März 2020 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schumann, Ihr Antrag zum Baumkataster der Stadt Bochum hat uns am 21.02.2020 erreicht. Grundsätzlich erkenne ich Ihr Informationsersuchen an, weise aber darauf hin dass die von Ihnen angefragten Informationen (Standorte und Art der städtischen Bäume) öffentlich verfügbar sind. Unter folgendem Link können sie sämtliche Bäume mit ihrem Standort im Stadtplan deren botanische Namen, Größe usw. einsehen: https://geoportal.bochum.de/mapapps/resources/apps/umwelt_klima/index.html?lang=de&layers=%2B%3Aservice_23387_1551972491403¢er=376006.576370416%2C5704973.150046202%2C25832&lod=3 Sollte das Link so nicht funktionieren, erreichen Sie das Baumkataster über Homepage der Stadt Bochum. Mit dem Suchbegriff "Baumkataster" gelangen sie zu einer Auswahl von Themenkarten im Geoportal und können dort das Baumkataster, das Pflanz- und Fällkataster sowie einige andere Anwendungen auswählen. Es sind dort die ca. 37.000 Straßenbäume einzeln erfasst. Zu den Baumbeständen in Park- und Grünanlagen gibt es summarische Informationen. Die Wald- und Forstflächen sind nicht einzeln verzeichnet. Damit ist Ihr Informationsersuchen hinreichend beantwortet. Eine Übersendung von Daten und Unterlagen lehne ich i.S.d. §5 Abs. 4 IFG NRW ab. Zudem weise ich daraus hin, dass das Umwelt- und Grünflächenamt keine weiteren Informationen vorhält oder zum direkten Abruf bereitstellen kann. Dies würde nur unter Erhebung von Gebühren i.S.d. §11 Abs. 1 IFG NRW möglich. Ich betrachte Ihre Anfrage somit als erledigt und hoffe, dass Ihnen die zur Verfügung stehenden Informationen dienlich sind. Für Fachfragen steht Ihnen grundsätzlich auch gern der städtische Baummanager Herr Kamplade (Tel.: 910 - 1791 ( tel:9101791) ) zur Verfügung. Falls Sie Rückfragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an mich. Mit freundlichen Grüßen
Norman Schumann
AW: Ihre Anfrage gem. IFG NRW (Anfragenr: 181040) [#181040] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für …
An Stadt Bochum Details
Von
Norman Schumann
Betreff
AW: Ihre Anfrage gem. IFG NRW (Anfragenr: 181040) [#181040]
Datum
4. März 2020 20:36
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Allerdings sind diese Informationen aus der App zum Baumkataster nicht gut auszuwerten. Ich möchte daher mein Ersuchen konkretisieren: Können sie mir eine maschinenlesbare Version zur Verfügung stellen? Idealerweise im JSON oder CSV-Format. Mit freundlichem Gruß, Dr. Norman Schumann Anfragenr: 181040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181040

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Stadt Bochum
Antw: AW: Ihre Anfrage gem. IFG NRW (Anfragenr: 181040) [#181040] Sehr geehrter Herr Dr. Schumann, anliegend find…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: AW: Ihre Anfrage gem. IFG NRW (Anfragenr: 181040) [#181040]
Datum
11. März 2020 09:37
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Schumann, anliegend finden Sie die Auswertung des Baumkatasters als maschinenlesbare JSON-Datei. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen das Umwelt- und Grünflächenamt keine technische Hilfe beim Einlesen der Datei geben kann. Wenngleich die Auswertung anlassbezogen für Sie erstellt wurde, war der Aufwand zumutbar und im Umfang geringfügig. Dem entsprechend verzichte ich auf das Erheben von Gebühren i.S.d. §11 IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen