Baunterhaltung Grünflächenamt Rudolf Wilde Park

Welche Maßmahmen mit welchen Mitteln hat das Bezirksamt zur Pflege und Unterhaltung der Wege in Rudolf - Wilde Park in den letzten für Jahren durchgeführt. Wie erklärt und rechtfertigt das Bezirksamt den katastrophalen Zustand?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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Wulf Wewel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Wulf Wewel
Betreff
Baunterhaltung Grünflächenamt Rudolf Wilde Park [#182148]
Datum
7. März 2020 18:57
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßmahmen mit welchen Mitteln hat das Bezirksamt zur Pflege und Unterhaltung der Wege in Rudolf - Wilde Park in den letzten für Jahren durchgeführt. Wie erklärt und rechtfertigt das Bezirksamt den katastrophalen Zustand?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wulf Wewel Anfragenr: 182148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182148 Postanschrift Wulf Wewel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wulf Wewel

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrter Herr Wewel, es werden grundsätzlich keine Akten auf elektronischem Weg übermittelt. Diese werden nu…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Baunterhaltung Grünflächenamt Rudolf Wilde Park [#182148]
Datum
20. März 2020 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wewel, es werden grundsätzlich keine Akten auf elektronischem Weg übermittelt. Diese werden nur gebührenpflichtig zur Einsichtnahme im SGA auszugsweise und anonymisiert zur Verfügung gestellt. Da das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg aufgrund der Corona-Ansteckungsgefahr die Dienstgebäude für den Publikumsverkehr in Gänze gesperrt und nur noch ein Notbetrieb aufrecht erhalten wird, ist eine Akteneinsicht derzeit nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. Freundliche Grüße