Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Baupläne des Rathauses Saarlouis in 66740
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
1. Will der Antragsteller wirklich ernsthaft Pläne des Rathauses einsehen?
2. Ist der Antragsteller eigentlich auch schon mal auf die Idee gekommen, einfach mal persönlich beim zuständigen Bauamt nachzufragen?
3. Muss dieser offen aggressive und übertrieben juristische Sprachstil sein? So fordert man negative Reaktionen geradezu heraus.....
4. Wie hätte man die Anfrage der Terroristen des 11. September 2001 beantworten sollen, wenn diese sich nach den statischen Unterlagen zum World-Trade-Center erkundigt hätten?
5. Niedriger gehängt: Können sich jetzt auch reisende Einbrecher-Banden vorab Baupläne von interessanten Objekten zukommen lassen?
6. Und vor allem @fragdenstaat:
Was sollen die Klarnamen der Behördenmitarbeiter in der Wiedergabe der Empfangsbestätigung?
Sind diese im "normalen" Leben keine Bürger, mit entsprechend schützenswerter Privatspäre?