Baupläne Rathaus Saarlouis

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Baupläne des Rathauses Saarlouis in 66740

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. April 2015
  • Frist
    2. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Baupläne des R…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baupläne Rathaus Saarlouis [#9352]
Datum
13. April 2015 23:55
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Baupläne des Rathauses Saarlouis in 66740
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stinnen, Frederic
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Mail an Herrn Bourgeois, wurde zuständigkeitshalber an meine Behö…
Von
Behörde
Betreff
Empfangsbestätigung Ihrer Anfrage zu: Baupläne Rathaus Saarlouis [#9352]
Datum
11. Mai 2015 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre unten stehende Mail an Herrn Bourgeois, wurde zuständigkeitshalber an meine Behörde weitergeleitet. Ich weise Sie darauf hin, dass Baugenehmigungsakten grundsätzlich Dritten nur mit Zustimmung des Bauherren zur Kenntnis gegeben werden dürfen. Inwieweit dies auch auf öffentliche Vorhabenträger wie hier zutrifft, werden wir - wie auch die Kostenfrage - kurzfristig prüfen und uns dann voraussichtlich in der 21. KW bei Ihnen melden. Da es sich darüber hinaus um alte Archivakten von größerem Umfang handelt, wäre es hilfreich, dass Sie uns mitteilen, welche konkreten Unterlagen Sie gerne erhalten möchten und biete Ihnen hierzu nach Terminvereinbarung auch gerne eine persönliche Vorsprache an. Falls gewünscht, können Sie sich hierfür an Herrn Modert unter der Tel.Nr. 06831/443-269 wenden. Mit besten Grüßen