Baupläne und Unterlagen zur Sanierung der Bahnhofstraße Stadt Ludwigsstadt

Anfrage an: Stadt Ludwigstadt

- Ursprüngliche Baupläne
- Protokolle über Änderungen während des Bauvorhabens
- Ursprünglich geplante und tatsächliche Kosten der Sanierung
- Beteiligte Unternehmen
- Schriftverkehr mit Eigentümern der direkt angrenzenden Gründstücke

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
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Claudia Fischer
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ursprüngliche B…
An Stadt Ludwigstadt Details
Von
Claudia Fischer
Betreff
Baupläne und Unterlagen zur Sanierung der Bahnhofstraße Stadt Ludwigsstadt [#18504]
Datum
23. Oktober 2016 12:00
An
Stadt Ludwigstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ursprüngliche Baupläne - Protokolle über Änderungen während des Bauvorhabens - Ursprünglich geplante und tatsächliche Kosten der Sanierung - Beteiligte Unternehmen - Schriftverkehr mit Eigentümern der direkt angrenzenden Gründstücke
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Fischer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Fischer

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