Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsburger Bucht

In Bezugnahme auf die Drucksache DS/2113/VIII der BVV Lichtenberg (Link: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8907) bitte ich Sie mir digital die Entwurfsplanung und Bauplanungsunterlage zur Ufergestaltung zukommen zu lassen.

Ich bitte zudem um Beantwortung der Frage: In wie Fern verhindert die Tatsache, dass es sich (in Teilen) um eine öffentliche Grünanlage handelt die Anlage eines Fahrradweges? Es gibt in Berlin Radwege in mehreren Grünanlagen und die Infravelo plant derzeit im Zusammenhang mit den Radschnellwegen weitere solcher Radwege.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Daake
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Marcel Daake
Betreff
Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsburger Bucht [#233015]
Datum
15. November 2021 17:15
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezugnahme auf die Drucksache DS/2113/VIII der BVV Lichtenberg (Link: https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8907) bitte ich Sie mir digital die Entwurfsplanung und Bauplanungsunterlage zur Ufergestaltung zukommen zu lassen. Ich bitte zudem um Beantwortung der Frage: In wie Fern verhindert die Tatsache, dass es sich (in Teilen) um eine öffentliche Grünanlage handelt die Anlage eines Fahrradweges? Es gibt in Berlin Radwege in mehreren Grünanlagen und die Infravelo plant derzeit im Zusammenhang mit den Radschnellwegen weitere solcher Radwege.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake Anfragenr: 233015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233015/ Postanschrift Marcel Daake << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake
Marcel Daake
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsbur…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Marcel Daake
Betreff
AW: Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsburger Bucht [#233015]
Datum
29. Dezember 2021 13:52
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsburger Bucht“ vom 15.11.2021 (#233015) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Daake Anfragenr: 233015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233015/
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Daake, zuständigkeitshalber leite ich Ihre Anfrage an das Straßen- und Grünflächenamt weiter. …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsburger Bucht [#233015]
Datum
5. Januar 2022 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Daake, zuständigkeitshalber leite ich Ihre Anfrage an das Straßen- und Grünflächenamt weiter. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Daake, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage, durch die Feiertage…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: Bauplanungsunterlage Ufergestaltung Rummelsburger Bucht [#233015]
Datum
5. Januar 2022 10:43
Status
Sehr geehrter Herr Daake, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage, durch die Feiertage sowie weiterhin eingeschränkte Personalkapazitäten durch die anhaltende Corona-Situation, hat sich die Bearbeitung verzögert: Einer Akteneinsicht wird grundsätzlich zugestimmt. Hier handelt es sich jedoch um einen Vorgang, der noch nicht beschlossen ist. Erst mit Inkrafttreten des Haushaltsplans 2022/2023 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin ist die Maßnahme gesetzlich gesichert. Damit ist erst nach dem 2. Quartal des kommenden Jahres zu rechnen. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin gewähren wir Ihnen die gewünschte Akteneinsicht. Wir werden Sie unaufgefordert informieren, wann und wo Sie die Akten einsehen können und wer Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner sein wird. Mit freundlichen Grüßen