Bauplatz auf allemanischem Gräberfeld in Sondelfingen LK Reutlingen

Ich möchte gerne eine Erklärung dafür, warum in einem Garten ein Mehrfamilienhaus gebaut werden darf, in dem man 1966 beim Bau des anderen Hauses ein allemanisches Gräberfeld mit Grabkammern entdeckt hat. Die damals geborgene Mumie war jahrzente lang im Heimatmuseum in Reutlingen ausgestellt. Jetzt soll der Rest des Gräberfeldes bei Bau zerstört werden. Ich möchte gerne hierzu eine Erklärung warum dafür ein Bauplatz auf so einem historischen Fund ausgewiesen werden darf. Es handelt sich um einen Bauplatz in Sondelfingen.
Sie finden die historischen Belege unter (Grab von 1966) in Sondelfingen

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2018
  • Frist
    2. September 2018
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte ger…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
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Betreff
Bauplatz auf allemanischem Gräberfeld in Sondelfingen LK Reutlingen [#32584]
Datum
3. August 2018 09:27
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne eine Erklärung dafür, warum in einem Garten ein Mehrfamilienhaus gebaut werden darf, in dem man 1966 beim Bau des anderen Hauses ein allemanisches Gräberfeld mit Grabkammern entdeckt hat. Die damals geborgene Mumie war jahrzente lang im Heimatmuseum in Reutlingen ausgestellt. Jetzt soll der Rest des Gräberfeldes bei Bau zerstört werden. Ich möchte gerne hierzu eine Erklärung warum dafür ein Bauplatz auf so einem historischen Fund ausgewiesen werden darf. Es handelt sich um einen Bauplatz in Sondelfingen. Sie finden die historischen Belege unter (Grab von 1966) in Sondelfingen Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage! Könnten Sie mir genauere Angaben zur Adresse oder zum Flurstü…
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Bauplatz auf allemanischem Gräberfeld in Sondelfingen LK Reutlingen [#32584]
Datum
3. August 2018 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage! Könnten Sie mir genauere Angaben zur Adresse oder zum Flurstück machen? Finden dort bereits Bauarbeiten statt oder woher stammen Ihre Informationen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Guten Tag Herr Heise. Die alten Besitzer sind verstorben und das Haus mitsammt d…
An Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: AW: Bauplatz auf allemanischem Gräberfeld in Sondelfingen LK Reutlingen [#32584]
Datum
3. August 2018 13:53
An
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Guten Tag Herr Heise. Die alten Besitzer sind verstorben und das Haus mitsammt dem großen Garten wurde von einer Malerfirma gekauft. Flurstück habe ich nicht. Es handelt sich um das Gebäude Ecke Ebnestraße und Wackersteinstraße in 72766 Reutlingen Sondelfingen. Die Mieter haben das erzählt. Meine Mutter wohnt daneben. Mich wundert, dass da einfach gebaut werden darf obwohl da ein Gräberfeld darunter liegt. Gebaut ist noch nicht. Ich habe im Internet recherchiert und es muss bekannt sein, dass es da eine alte Grabsätte drunter gibt. Ich denke dem neuen Besitzer ist das nicht bekannt. Ich habe ja geschrieben, dass die Mumie von dort Jahrzehnte im Heimatmuseum lag Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bereichen von Kulturdenkmalen, z.B. im Bereich von Gräberfeldern, bedarf es einer …
Von
Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Betreff
AW: AW: Bauplatz auf allemanischem Gräberfeld in Sondelfingen LK Reutlingen [#32584]
Datum
3. August 2018 15:59
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bereichen von Kulturdenkmalen, z.B. im Bereich von Gräberfeldern, bedarf es einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung um Bauen zu können. Die Unteren Denkmalschutzbehörden, die meist Teil der Baubehörde sind, haben Einblick in die Denkmaldatenbank. Soll ein Bau innerhalb eines Denkmals stattfinden werden wir aufgefordert dazu Stellung zu nehmen und eine Baugenehmigung erfolgt auf Grund unserer Stellungnahme dann im Normalfall nur unter Auflagen. Das bedeutet im Einzelnen, dass vor Baubeginn eine archäologische Untersuchung des Baufensters erfolgen muss. Es wird dort also nicht einfach gebaut werden. Mit freundlichen Grüßen