Bauprojekt Blücher 26

1. den Bauvoranfragebescheid der Blücher 26 Housing GmbH, den eingereichten Gebäudeentwurf und die in dem Entwurf angegebenen GRZ und GFZ,
2. die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit durch das Stadtentwicklungsamt,
3. eventuell beantragte Abweichungen von BauOBln und/oder BauGB.

Über eine digitale Kopie per E-Mail würde ich mich sehr freuen. Wenn dies nicht möglich ist möchte ich die Einsicht in die Unterlagen vor Ort vornehmen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Über eine Empfangsbestätigung würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank für Ihr Bemühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2015
  • Frist
    13. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauprojekt Blücher 26 [#11592]
Datum
12. Oktober 2015 16:33
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. den Bauvoranfragebescheid der Blücher 26 Housing GmbH, den eingereichten Gebäudeentwurf und die in dem Entwurf angegebenen GRZ und GFZ, 2. die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit durch das Stadtentwicklungsamt, 3. eventuell beantragte Abweichungen von BauOBln und/oder BauGB. Über eine digitale Kopie per E-Mail würde ich mich sehr freuen. Wenn dies nicht möglich ist möchte ich die Einsicht in die Unterlagen vor Ort vornehmen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Über eine Empfangsbestätigung würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist uns zuständigkeitshalber übersandt worden. Sie werden zeitnah eine An…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
WG: Bauprojekt Blücher 26 [#11592]
Datum
13. Oktober 2015 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist uns zuständigkeitshalber übersandt worden. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Grundstück Berlin - Kreuzberg, Blücherstr. 26 Mein Zeichen: 350-2015-2628-BAA-2 Sehr geehrtAntragsteller/in ihr…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Bauprojekt Blücher 26 [#11592]
Datum
20. Oktober 2015 15:12
Status
Warte auf Antwort
Grundstück Berlin - Kreuzberg, Blücherstr. 26 Mein Zeichen: 350-2015-2628-BAA-2 Sehr geehrtAntragsteller/in ihr Antrag kann in der vorliegenden Form aus folgenden Gründen nicht abschließend bearbeitet werden: 1. Der Vorbescheidsantrag befindet sich noch in der Bearbeitung und ist noch nicht abschließend beschieden. Gemäß §10 IFG ist hier das Recht auf Akteneinsicht eingeschränkt (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses). 2. Sollte Ihr Antrag auf Akteneinsicht aufrecht erhalten werden, ist zudem durch uns dem Bauherrn und Eigentümer des Grundstücks Blücherstr. 26 gemäß §14 Abs. 2 Satz 1 IFG Bln Gelegenheit zu geben, sich zu den für meine Entscheidung über Ihren Antrag erheblichen Tatsachen zu äußern. Nach Ablauf der Äußerungsfrist würde hier über Ihren Antrag entschieden und die Entscheidung Ihnen mitgeteilt werden. 3. Die Einsichtnahme nach dem IFG ist gebührenpflichtig. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt mittels Gebührenbescheid. Hierfür ist Ihre Anschrift unabdingbar erforderlich, da nur so die Gebühren nötigenfalls eingezogen werden können. 4. Hinweis: Eine Einsichtnahme in die Unterlagen kann im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags nur nach vorheriger Terminvereinbarung hier erfolgen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer der Einsichtnahme (in der Regel zwischen 30,00 und 100,00). Aufgrund der Größe der Bauunterlagen können diese nur durch ein Fremdfirma kopiert werden , hierbei entstehen ggf. weitere Kosten, die Sie zu tragen haben. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Akteneinsicht Blücherstr. 26
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
Akteneinsicht Blücherstr. 26
Datum
4. November 2015 12:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
140,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsicht Blücherstr. 26 [#11592] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage &quo…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsicht Blücherstr. 26 [#11592]
Datum
18. November 2015 14:57
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bauprojekt Blücher 26" vom 12.10.2015 (#11592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, beziehe ich mich auch auf 26b, aber nachrangig. Laut gestriger anwaltlicher Auskunft handelt es sich bei meiner Anfrage um eine Umweltinformationsangelegenheit. Ich bitte das entsprechend zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht Sehr geehrtAntragsteller/in leider konnte ich Sie telefonisch …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht
Datum
21. Januar 2016 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen. Krankheitsbedingt muss der Termin für die Akteneinsicht der Blücherstr. 26 am 22.01.2016 um 10:00 Uhr aus Krankheitsbedingten Gründen abgesagt werden. Ich werde mich am Montag mit Ihnen in Verbindung setzten, um Ihnen schnellstmöglich einen neuen Termin mitzuteilen. Wenn es möglich ist, bitte ich Sie, die am Termin Beteiligten über die Absage zu informieren, da mir keine Kontaktdaten vorliegen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592]
Datum
21. Januar 2016 15:00
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Benachrichtigung. Mir ist nicht bekannt, dass die weiter Bezeichneten Akteneinsicht beantragt haben. Deren Namen bitte ich Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen zu entfernen. Sollten diese mit Ihnen anders als per Mail Kontakt aufgenommen haben, empfehle ich in 'Suchmaschine' einzugeben: Name/Straße/Ort. Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank für Ihr Bemühen, Antragsteller/in Anfragenr: 11592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Information…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592]
Datum
4. Februar 2016 11:01
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bauprojekt Blücher 26" vom 12.10.2015 (#11592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 84 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie hatten sich Anfang letzter Woche melden wollen? Ich hatte einen Antrag auf Einsicht in die Bauvoranfrage gestellt, nicht automatisch in den Bescheid. Laut anwaltlicher Auskunft, wie ich Ihnen vor Monaten (18.11.) bereits schrieb, ist Einsicht in die Bauvoranfrage innerhalb von vier Wochen nach UIG zu gewähren. Wenn das den Bescheid noch ausschließt, kann dieser von der Einsicht ausgenommen werden. Allerdings teilte uns einer der Bauträger bereits im September mit, dass er den Bescheid vor 2-3 Wochen erhalten habe. Habe ich da etwas missverstanden? In Ihrer Antwort vom Oktober schreiben Sie, der Bescheid sei noch in der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Bartholomeyczik Anfragenr: 11592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
AW: AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592] Sehr geehrte Antragsteller/in, anbei sende ich I…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592]
Datum
4. Februar 2016 11:46
Status
Sehr geehrte Antragsteller/in, anbei sende ich Ihnen unser Schreiben vom 26.01.2016. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: 2015-2628_ Blücherstr. 26- Termin Akteneinsicht [#11592]
Datum
11. Februar 2016 15:50
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben. Da sie keine anderweitigen Angaben gemacht haben, gehe ich davon aus, dass Sie der anwaltlichen Auskunft, es handele sich um eine Anfrage nach UIG, folgen. Auch nach Rücksprache mit der Berliner Datenschutzbeauftragten dürfte es sich um eine Auskunft nach UIG handeln. Dort wurden wir ferner daraufhingewiesen, dass es durchaus üblich ist, dass die Akteneinsicht innerhalb der allgemeinen Dienstzeiten erfolgen kann bzw. mehrere Termine zur Auswahl angeboten werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Bartholomeyczik Anfragenr: 11592 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>