Baurecht, Nachbarschaftsrecht
ein Nachbar hat einen Bauantrag zwecks Umbau eines Hauses und Schaffung von Stellplätzen gestellt. Es gibt zwar direkte Nachbarn. Die sind jedoch nicht angehört worden. Grund: Zwischen dem Grundstück des Bauwilligen und den anderen Grundstücken liegen öffentliche Fußwege von rund zwei Metern Breite. Können öffentliche Wege als Sperrgrundstück dienen und so die Beteiligungsrechte nach § 69 LBauO aushebeln oder liegt ein Verfahrensfehler vor?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. März 2020
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7. April 2020
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