Baurecht

Welche rechtlichen Einflussmöglichkeiten hat die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler den Abriss von historischen Gebäuden, die nicht formell unter Denkmalschutz stehen zu verhindern, um das Stadtbild als Ensemble zu erhalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2016
  • Frist
    16. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Karl Heinen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche rechtli…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
Baurecht [#17084]
Datum
14. Juni 2016 16:03
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche rechtlichen Einflussmöglichkeiten hat die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler den Abriss von historischen Gebäuden, die nicht formell unter Denkmalschutz stehen zu verhindern, um das Stadtbild als Ensemble zu erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen

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Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Heinen, Ihre Frage zu rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler den A…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
WG: Baurecht [#17084]
Datum
8. Juli 2016 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heinen, Ihre Frage zu rechtlichen Einflussmöglichkeiten der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler den Abriss von historischen Gebäuden zu verhindern, beantworten wir wie folgt: Nach § 172 Baugesetzbuch können die Gemeinden in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete bezeichnen, in denen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen (Erhaltungssatzung). Das historisch abgegrenzte Gebiet des Altstadtkerns Ahrweiler liegt im Geltungsbereich einer solchen Erhaltungssatzung. Zur Information ist diese Satzung auf der Internetseite der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de in der dort angelegten Ortsrechtssammlung einzusehen. Die hiernach erforderliche Genehmigung kann nur aus den in § 172 Abs. 3 bis 5 Baugesetzbuch genannten Fällen versagt werden. Um den Erhalt einzelner historischer Gebäude im Stadtteil Bad Neuenahr zu unterstützen sieht das im Entwurf vorliegende städtebauliche Entwicklungskonzept, welches Grundlage für das Förderprogramm "Aktive Stadtzentren - Kernstadt Bad Neuenahr" ist, eine finanzielle Unterstützung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an stadtbildprägender Bausubstanz vor. Das Entwicklungskonzept befindet sich aktuell in der Beratung in den städtischen Gremien. Darüber hinaus hatte sich die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler bereits seit längerem mit der Thematik, dem Erhalt der noch einzeln vorhandenen Gebäude mit Gründerzeitfassade, beschäftigt. So hatte die Stadt bereits 2012 die untere Denkmalschutzbehörde, wie auch die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz um Unterstützung bei dem Schutz der Fassaden gebeten. Von dort konnten jedoch eine solche nicht zugesagt werden. Im Auftrag Alfred Bach Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Hauptstraße 116 << Adresse entfernt >>