Bausteine aus IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form

Die Kapitel sämtlicher Grundschutzbausteine aus dem aktuellen IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form, d.h. entweder in JSON, XML, als Datenbank-Dump oder in einem vergleichbaren Format. Insbesonderere *nicht* als PDF-Datei, wie auf der BSI-Webseite angeboten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 4 Follower:innen
Simon Fromme
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kapitel sämt…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Simon Fromme
Betreff
Bausteine aus IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form [#106968]
Datum
3. April 2019 15:38
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kapitel sämtlicher Grundschutzbausteine aus dem aktuellen IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form, d.h. entweder in JSON, XML, als Datenbank-Dump oder in einem vergleichbaren Format. Insbesonderere *nicht* als PDF-Datei, wie auf der BSI-Webseite angeboten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Fromme <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Fromme << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Fromme
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Fromme, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem I…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Re: Bausteine aus IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form [#106968]
Datum
18. April 2019 09:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Fromme, anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid zu Ihrer unten stehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen
Simon Fromme
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid zu meiner Inform…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Simon Fromme
Betreff
AW: Re: Bausteine aus IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form [#106968]
Datum
11. Mai 2019 02:31
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit lege ich Widerspruch gegen den ergangenen Bescheid zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Bausteine aus IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form“ vom 03.04.2019 (#106968) ein. Zwar sind die angeforderten Informationen im HTML-Format auf der verlinkten Webseite des BSI vorhanden, jedoch nicht in einem maschinenlesbaren Format im Sinne dieser Anfrage. Die auf der Webseite veröffentlichten Informationen sind nicht maschinenlesbar, da nicht ausreichend strukturiert. Kennzeichen der Maschinenlesbarkeit ist, dass die Daten darauf ausgelegt wurden, auch für Maschinen lesbar zu sein, anstatt nur für Menschen. Die Auszeichnungssprache HTML unterteilt die Texte aus dem Grundschutzhandbuch zwar semantisch in Sinneinheiten (z.B. Überschriften, Absätze und Text), erlaubt allerdings keine automatisierte Extraktion einzelner Bausteine, Anforderungen, etc. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass die Informationen aus dem Grundschutzhandbuch in einer genauer strukturierteren Form vorliegen (XML/JSON/Datenbankdump/...), so dass sich das BSI auch nicht auf einen vorhandenen und evtl. unverhältnismäßigen Konvertierungsaufwand berufen kann. Ich fordere Sie daher erneut auf, mir die Daten im gewünschten Format zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Simon Fromme Anfragenr: 106968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Fromme << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Fromme, in der Anlage übersende ich Ihnen meinen Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch vo…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch gegen den BSI-Bescheid vom 03.04.2019 zu Ihrer IFG-Anfrage Bausteine aus IT-Grundschutz-Kompendium in maschinenlesbarer Form [#106968]
Datum
3. Juni 2019 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fromme, in der Anlage übersende ich Ihnen meinen Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch vom 11.05.2019. Sie erhalten noch einen gesonderten Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen