Baustelle Heiliger Weg

Alle von Bürgen eingegangene Beschwerden über die Baustelle am Heiligen Weg, die Antworten der Verwaltung an die Bürger und den hieraus folgenden Schriftverkehr mit dem Baustellenbetreiber.

Bitte senden sie mir auch, soweit vorhanden, alle Begehungsprotokolle dieser Baustelle.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2020
  • Frist
    20. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baustelle Heiliger Weg [#206782]
Datum
18. Dezember 2020 10:38
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle von Bürgen eingegangene Beschwerden über die Baustelle am Heiligen Weg, die Antworten der Verwaltung an die Bürger und den hieraus folgenden Schriftverkehr mit dem Baustellenbetreiber. Bitte senden sie mir auch, soweit vorhanden, alle Begehungsprotokolle dieser Baustelle.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206782/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre Mail vom 18.12.2020 ist i…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Baustelle Heiliger Weg [#206782]
Datum
21. Dezember 2020 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre Mail vom 18.12.2020 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Ich werde mich in Ihrer Angelegenheit mit dem zuständigen Fachbereich in Verbindung setzen. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Betriebsferien der Sta…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Baustelle Heiliger Weg - Ihr Antrag vom 18.12.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
7. Januar 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund der Betriebsferien der Stadt Dortmund von Weihnachten bis ins neue Jahr und der weiteren Urlaubszeiten angesprochener Beschäftigte der Stadt Dortmund, nimmt die Beantwortung Ihres o. g. Antrages leider noch etwas Zeit in Anspruch. Insofern bitte ich Sie um weitere vier Wochen Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Baustelle Heiliger Weg [#206782]
Datum
9. Februar 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 21.12.2020 per Email über die Plattform „Frag den Staat“ einen Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW gestellt. Ihr Antrag ist darauf gerichtet, dass die Stadt Dortmund Ihnen zur Baustelle „Heiliger Weg“ a. Alle von Bürger eingegangene Beschwerden b. die Antworten der Verwaltung an die Bürger c. den daraus resultierenden Schriftverkehr mit den Baustellenbetreiber d. die Begehungsprotokolle in (elektronischer) Form übersendet. Begehungsprotokolle liegen mir nicht vor. Darüber hinaus füge ich die hier vorliegenden Beschwerden, die Antworten sowie den daraus resultierenden Schriftverkehr in der Anlage bei. Zu den angeforderten Informationen ist zudem festzustellen, dass in einem Fall eine Auskunft nicht erteilt werden kann, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Begründung: Gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da Sie eine natürliche Person sind, die Stadt Dortmund als Gemeinde eine öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Abs. 1 IFG NRW darstellt und es sich bei den in dem o.g. Antrag genannten Plänen um amtliche Informationen handelt, die bei der Stadt Dortmund vorhanden sind, besteht Ihrerseits dem Grunde nach ein Anspruch auf Zugang zu diesen Unterlagen. Hinderungsgründe im Sinne der §§ 6 - 8 IFG NRW stehen dem Informationszugang nicht entgegen. Der Schutz personenbezogener Daten könnte durch entsprechende Schwärzungen erreicht werden (vgl. §§ 9 und 10 IFG NRW). Ihre Rechte: Soweit in diesem Bescheid der beantragte Informationszugang abgelehnt wird, kann dagegen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamten/in der Geschäftsstelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. “ Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 Satz 4, 13 Abs. 2 IFG NRW) weise ich hin. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Es ist schön zu sehen, dass sich um die Besch…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baustelle Heiliger Weg [#206782]
Datum
10. Februar 2021 19:49
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Es ist schön zu sehen, dass sich um die Beschwerden gekümmert wird ... auch wenn das Ergebnis nicht immer positiv ist. Leider vermisse ich in ihrer Antwort die Kommunikation mit dem Baustellenbetreiber. Mich interessiert bei dieser Anfrage vor allem wie die Verwaltung der Stadt Dortmund mit Beschwerden umgeht und ob diese auch weiter kommuniziert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206782/

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr Antragsteller/in Wir nehmen jede Be…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Baustelle Heiliger Weg [#206782]
Datum
15. Februar 2021 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Straßenverkehrsbehörde Sehr Antragsteller/in Wir nehmen jede Beschwerde ernst und müssen teilweise die Situation vor Ort selbst in Augenschein nehmen. Dies geht nicht immer sofort, sobald die Beschwerde eingeht. Festgestellte Beanstandungen werden direkt vor Ort bzw. telefonisch angesprochen, ggf. direkt geklärt oder soweit möglich direkt von den beteiligten Firmen behoben. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass die laufende Abstimmung derzeit in der Regel persönlich / telefonisch vorgenommen wird. In der Vergangenheit hat sich das Vorgehen aufgrund der teilweisen nur geringen Bauzeiten und der permanenten / stetigen Veränderungen der Baustellenabwicklung vor Ort zu Lasten einer ausführlichen Dokumentation bewährt. Sollten Sie noch weitere Rückfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen