Baustelle Vorplatz des Campus der Johannes Gutenberg-Universität

Den ganauen Ablaufplan der Baustelle, insbesondere den geplanten Zeitraum.
Die voraussichtlichen sowie die vorläufigen Kosten der Renovierung.
Eine genaue Auflistung dessen, was ersetzt, renoviert oder beseitigt werden soll.
Wer genau die Baumaßnahme beschlossen und unterschrieben hat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den ganauen Ab…
An Johannes Gutenberg-Universität Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baustelle Vorplatz des Campus der Johannes Gutenberg-Universität [#20288]
Datum
10. Februar 2017 18:47
An
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den ganauen Ablaufplan der Baustelle, insbesondere den geplanten Zeitraum. Die voraussichtlichen sowie die vorläufigen Kosten der Renovierung. Eine genaue Auflistung dessen, was ersetzt, renoviert oder beseitigt werden soll. Wer genau die Baumaßnahme beschlossen und unterschrieben hat.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Da die JGU weder Eigentümer der betreffenden Liegensc…
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
FW: Baustelle Vorplatz des Campus der Johannes Gutenberg-Universität [#20288]
Datum
14. Februar 2017 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Da die JGU weder Eigentümer der betreffenden Liegenschaft noch Bauherr der betreffenden Maßnahme ist, habe ich Ihre Anfrage an den Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (d.h. an die zuständige Behörde) weitergeleitet (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz
WG: JGU Campusvorplatz - Ihre Anfrage nach Landestransparenzgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für …
Von
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Betreff
WG: JGU Campusvorplatz - Ihre Anfrage nach Landestransparenzgesetz
Datum
22. Februar 2017 17:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zum Thema Campusvorplatz der Johannes Gutenberg-Universität. Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass der Landesbetrieb LBB nicht zu den transparenzpflichtigen Stellen gemäß § 3 Landestransparenzgesetz (LTranspG) gehört und damit nicht transparenzpflichtig ist. Gleichwohl beantworten wir Ihre Anfrage ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gerne wie folgt: Den genauen Ablaufplan der Baustelle, insbesondere den geplanten Zeitraum Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Campusvorplatzes haben am 21. November 2016 begonnen. Die Bauzeit wird aufgrund von in Abstimmung mit JGU und MVG vorgenommenen Änderungen des Bauablaufs zur Verbesserung der Haltestellensituation der Mainzelbahn aktuell geprüft. Die voraussichtlichen sowie die vorläufigen Kosten der Renovierung. Für die Umgestaltung des Campusvorplatzes in dem spitzen Dreieck zwischen Saarstraße/Einmündung Albert-Schweitzer-Straße, dem Kolonnadenbau sowie den Verwaltungsgebäuden der Universität sind rund 3,5 Millionen Euro veranschlagt. Wer genau die Baumaßnahme beschlossen und unterschrieben hat Die Grundlage bildet der Masterplan zur Gestaltung der öffentlichen Räume des Gutenberg-Campus Mainz, der 2011 aus einem städtebaulichen Wettbewerb hervorgegangenen ist. Wettbewerbssieger ist das Büro Thomanek, Duquesnoy, Boemans (TDB Berlin). Daran knüpft die Planung des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) für das Forum Ost an. Die Planung berücksichtigt auch die Haltestelle der neuen Straßenbahnlinie nach Lerchenberg („Mainzelbahn“) an der Saarstraße unmittelbar am Vorplatz. Die Bereitstellung weitergehender Unterlagen wäre durch Einscannen umfangreicher Dokumente technisch möglich. Wir müssten indessen vorher im Einzelnen prüfen, ob entgegenstehende Belange betroffen sind und vorab ggf. Passagen schwärzen. Dies würde einen Aufwand auslösen, der über den Maßstab „mündlicher, einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort“ im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 LTranspG (auch wenn wir das Gesetz nur analog anwenden würden) hinausgeht. Für diese Amtshandlungen müssten wir Ihnen Gebühren nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis in Rechnung stellen. Bitte teilen Sie uns vorab mit, ob Sie diesen gebührenpflichtigen Weg gehen möchten. Eine genaue Auflistung dessen, was ersetzt, renoviert oder beseitigt werden soll Die bisherigen Gehwegplatten wurden bereits entfernt. Die künftig befestigten Flächen werden mit Betonwerksteinen belegt. Zur Entwässerung des Platzes wird im Untergrund ein Regenrückhaltebecken eingebaut. Die heutigen Leuchten werden abgebaut. Das neue Beleuchtungskonzept sieht Stableuchten/Stelen vor, die den Platz bei Dunkelheit gleichmäßig erhellen. Die Aufstellung von Sitzgelegenheiten ist geplant. Entsprechend dem Gestaltungskonzept wurden 16 Bäume gefällt. Die Fällungen sind mit dem Grün- und Umweltamt der Stadt Mainz abgestimmt und von diesem genehmigt. Einbezogen war auch der Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz. Vorgesehen sind Neupflanzungen im gleichen Umfang. So werden 16 Eschen und Pyramiden-Hainbuchen neu gepflanzt. Diese bilden gemäß den genehmigten Planungen eine Baumreihe parallel zu den Kolonnaden und markieren so die 170 Meter lange Achse zwischen dem Torbogen zum Forum Universitatis und der Platzspitze, in Anlehnung an den Masterplan. Zusätzlich wird die Mainzer Verkehrsgesellschaft einen Baum pflanzen. Beste Grüße