Baustellenabsperrung Paulistr. Ecke Heubsstr.

An der Ecke Paulistr. / Heubsstr. steht eine Absperrung im Bereich eines Kabelschachts
an dem unser Auftragnehmer (Fa. Circet) Arbeiten durchführen soll. Wer hat diese in seiner Verantwortung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baustellenabsperrung Paulistr. Ecke Heubsstr. [#250180]
Datum
30. Mai 2022 15:36
An
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der Ecke Paulistr. / Heubsstr. steht eine Absperrung im Bereich eines Kabelschachts an dem unser Auftragnehmer (Fa. Circet) Arbeiten durchführen soll. Wer hat diese in seiner Verantwortung?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zustän…
Von
Amt für Verkehrsmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Baustellenabsperrung Paulistr. Ecke Heubsstr. [#250180]
Datum
30. Mai 2022 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Dies ist eine automatische Rückantwort; bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen