Sehr
<< Anrede >>
vielen Dank für ihre Nachricht und Ihre Einschätzung, dass eine Gebühr enstehen dürfte.
Da die Gebühren durchaus erheblich sein können, bitte ich Sie allerdings, wie schon geschrieben, die für diese Anfrage anfallenden Gebühren abzuschätzen und im voraus mitzuteilen. Bei voausgegangenen Anfragen in Hamburg war dies unproblematisch. Desweiteren beziehe mich hierbei auf §11 (2). "Dabei wird die antragstellende Person von der angerufenen auskunftspflichtigen Stelle beraten."
Ich stelle hiermit klar, dass ich ausschließlich jene Informationen anfrage, welche Ihnen schon elektronisch vorliegen und somit eine einfache schriftliche oder eine einfach eletronische Auskunft möglich machen.
Für andere Behörden war die gleiche Auskunftsersuchen, das nach Baustellenprotokollen, kostenlos umsetzbar.
Bitte prüfen Sie, ob die erfragte Information über öffentliche Kommunikationsnetzte zugänglich ist, wenn ja, bitte ich sie auf diese zu verweisen.
Sollten zur Beantwortung der Anfrage die Fertigung von Kopien, Ausdrucken oder Scans im Format bis zu 210mm x 297mm (DINA 4) nötig sein, so beschränke ich meine Anfrage auf die ersten 10 Seiten (Format bis zu 210mm x 297mm (DINA 4)) der erfragten Information.
Zum Schluss möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie sich in Ihrem Antwortschreiben auf eine Gebührenpflicht nach § 13 (4) HmbTG berufen, welcher jedoch keine Gebührenpflicht beinhaltet. Ich gehe behelfsweise davon aus, dass § 13 (6) gemeint war.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 240464
Antwort an:
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