Baustellenregelung Teilstraßensperrung

Anfrage an: Stadt Augsburg

Bei Baustellen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist es erforderlich, den Verkehr mittels Verkehrszeichen gesichert zu führen. Deshalb werden die vom Bauherren oder dessen Beauftragten vorgelegten Pläne zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgeklärt und genehmigt. Ich bitte um Beauskunftung und Kopie der o.g. eingereichten (Verkehrszeichen-)Pläne und Bescheide betreffend den Genehmigungen für die Sondernutzungen, einschließlich der erteilten Verkehrsicherungsauflagen für die Sperrung der Straße und Gehwegs vor den Gebäuden Neidhartstraße 23 und 25 in 86159 Augsburg. Darüber hinaus bitte ich um Beauskunft der Anzahl und des Umfangs der bis zur Beantwortung meiner Anfrage durchgeführten vor-Ort-Kontrollen der Absperrungen und Baustellen sowie die Ergebnisse dieser Nachprüfungen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2021
  • Frist
    1. Dezember 2021
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Mümtaz Kilic
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr ge…
An Stadt Augsburg Details
Von
Mümtaz Kilic
Betreff
Baustellenregelung Teilstraßensperrung [#231957]
Datum
28. Oktober 2021 23:06
An
Stadt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Baustellen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist es erforderlich, den Verkehr mittels Verkehrszeichen gesichert zu führen. Deshalb werden die vom Bauherren oder dessen Beauftragten vorgelegten Pläne zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung abgeklärt und genehmigt. Ich bitte um Beauskunftung und Kopie der o.g. eingereichten (Verkehrszeichen-)Pläne und Bescheide betreffend den Genehmigungen für die Sondernutzungen, einschließlich der erteilten Verkehrsicherungsauflagen für die Sperrung der Straße und Gehwegs vor den Gebäuden Neidhartstraße 23 und 25 in 86159 Augsburg. Darüber hinaus bitte ich um Beauskunft der Anzahl und des Umfangs der bis zur Beantwortung meiner Anfrage durchgeführten vor-Ort-Kontrollen der Absperrungen und Baustellen sowie die Ergebnisse dieser Nachprüfungen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung Augsburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Mümtaz Kilic Anfragenr: 231957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231957/ Postanschrift Mümtaz Kilic << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mümtaz Kilic
Stadt Augsburg
Sehr geehrter Herr Kilic, mit eMail vom 28.10.2021 haben Sie bezugnehmend auf die Informationsfreiheitssatzung d…
Von
Stadt Augsburg
Betreff
AW: Baustellenregelung Teilstraßensperrung [#231957]
Datum
18. November 2021 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kilic, mit eMail vom 28.10.2021 haben Sie bezugnehmend auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Augsburg Informationen zu folgenden Themenbereichen erbeten: - „Beauskunftung und Kopie der o.g. eingereichten (Verkehrszeichen-)Pläne und Bescheide betreffend den Genehmigungen für die Sondernutzungen, einschließlich der erteilten Verkehrsicherungsauflagen für die Sperrung der Straße und Gehwegs vor den Gebäuden Neidhartstraße 23 und 25 in 86159 Augsburg" - „Beauskunft der Anzahl und des Umfangs der bis zur Beantwortung meiner Anfrage durchgeführten vor-Ort-Kontrollen der Absperrungen und Baustellen sowie die Ergebnisse dieser Nachprüfungen.“ Zudem baten Sie um geeignete Information vorab, sofern die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein sollte. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß § 8 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Augsburg (Informationsfreiheitssatzung) für Amtshandlungen aufgrund dieser Satzung Kosten (Gebühren und Auslagen) entsprechend der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg (Kostensatzung) in der jeweils geltenden Fassung erhoben werden. Die Gebühren sind so zu bemessen, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Informationszugang andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Für die Zurverfügungstellung der erbetenen Informationen sehen wir uns veranlasst, Verwaltungsgebühren zu erheben. Dies liegt darin begründet, da die von Ihnen erbetenen Informationen des eigenen Wirkungskreises mit Daten und Informationen des übertragenen Wirkungskreises verbunden sind. Verkehrsbehördliche Anordnungen bilden ein Zusammenspiel aus straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (z.B. StVO) und straßenrechtlichen Vorschriften (z.B. BayStrWG, Sondernutzungssatzung der Stadt Augsburg). Der Informationsanspruch nach der Informationsfreiheitssatzung bezieht sich nur auf die straßenrechtlichen Inhalte und damit Inhalte des eigenen Wirkungskreises. Eine isolierte zur Verfügung Stellung setzt daher zunächst die Aufbereitung der entsprechenden Vorgänge voraus. Die anfallenden Kosten können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden, da der zeitliche Aufwand, der zur Aufbereitung der erbetenen Informationen erforderlich ist, noch nicht bemessen werden kann. Der mögliche Gebührenrahmen gemäß der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg in Verbindung mit der Anlage zur Kostensatzung beläuft sich auf Gebühren in Höhe von 60,00 € bis 500,00 €. Wir dürfen Sie bitten, uns bis 25.11.2021 darüber zu informieren, ob Sie weiterhin Ihre Anfrage vom 28.10.2021 aufrechterhalten wollen. Wir werden dann anschließend das notwendige Verfahren einleiten und die Aufarbeitung der Informationen veranlassen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Mümtaz Kilic
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern hier Gebühren entstehen sollten, ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freun…
An Stadt Augsburg Details
Von
Mümtaz Kilic
Betreff
AW: Baustellenregelung Teilstraßensperrung [#231957]
Datum
27. November 2021 15:33
An
Stadt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern hier Gebühren entstehen sollten, ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Mümtaz Kilic Anfragenr: 231957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231957/ Postanschrift Mümtaz Kilic << Adresse entfernt >>