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Bauunterhalt kleiner und großer

Könnten Sie bitte mitteilen, wo sich im Landeshaushalt bzw. in Verwaltungsvorschriften oder dergleichen REgelungen zum Bauunterhalt finden. Ich bräuchte Definitionen zu sog. kleinem und großem Bauunterhalt im Unterschied zu Investitionen.

Könnten Sie mir entsprechende Fundstellen nennen (LHO ??) oder Aufsätze etc.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen (ich bräuchte die Infos sehr zeitnah für einen Vortrag.....)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
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Peter Skutta
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Skutta
Betreff
Bauunterhalt kleiner und großer [#19915]
Datum
15. Januar 2017 22:45
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Könnten Sie bitte mitteilen, wo sich im Landeshaushalt bzw. in Verwaltungsvorschriften oder dergleichen REgelungen zum Bauunterhalt finden. Ich bräuchte Definitionen zu sog. kleinem und großem Bauunterhalt im Unterschied zu Investitionen. Könnten Sie mir entsprechende Fundstellen nennen (LHO ??) oder Aufsätze etc. Vielen Dank für Ihre Bemühungen (ich bräuchte die Infos sehr zeitnah für einen Vortrag.....)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Skutta <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Skutta
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Bauunterhalt kleiner und großer [#19915]
Datum
7. Februar 2017 07:06
Status
Anfrage abgeschlossen

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Peter Skutta
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die schnelle, umfangreiche und sehr zielgenaue Beant…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Peter Skutta
Betreff
AW: Bauunterhalt kleiner und großer [#19915]
Datum
7. Februar 2017 10:56
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die schnelle, umfangreiche und sehr zielgenaue Beantwortung meiner Fragen. Mit freundlichen Grüßen Peter Skutta Anfragenr: 19915 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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