Bauverzögerung der Rheinbrücke Leverkusen (ASB-Nr. 4907-597)

Bezüglich der kürzlich bekannt gewordenen Bauverzögerung um Jahre rund um die Leverkusener Brücke aufgrund von mangelnder Qualität von Stahlbauteilen bitte ich um folgende Angaben:
1. War dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bekannt, dass die Firma Porr AG eine chinesische Firma für den Bau der Stahlteile beauftragte?
2. Welche konkreten Prüfungen und Überwachungen der Produktion der Stahlteile fand statt und wer führte diese wann durch?
3. Wie und wann fiel die mangelnde Qualität der Stahlteile auf?
4. Was geschieht mit den ausstehenden Lieferungen der Stahlteile, die noch nicht an der Baustelle angekommen sind?
5. Laut TÜV Rheinland wurde auf Auffälligkeiten der Stahlbauteile hingewiesen, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW diese Hinweise erhalten und wenn ja, wann? Was wurde aufgrund dieser Hinweise getan, welche Folgen hatten diese?
6. Wie viele Bewerber gab es in der Ausschreibung für die Stahlbauteile, wann wurde diese durchgeführt? Was waren die Angebote der einzelnen Bewerber?
7. Welche konkreten Konsequenzen zieht der Landesbetrieb Straßenbau NRW aus den Vorkommnissen?
8. Wieso und aufgrund von welchen Kriterien wurde die Firma Porr AG für die betreffende Baustelle ausgewählt?
9. Wenn die Verträge mit der Baufirma Porr AG aufgelöst werden, wieso wird die Firma Porr AG nicht für die möglicherweise entstehenden Kosten im "dreistelligen Millionenbereich" zur Rechenschaft gezogen?
10. Welche konkreten Lösungsvorschläge gibt es, die aktuelle Situation zu lösen und den Bau möglichst schnell weiterführen zu können?
11. Was gedenkt der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu tun, um den weiterhin enormen Schwerlastverkehr in der Stadt Leverkusen zu entschärfen?
12. Mit welcher zeitlicher Verzögerung muss bei dem Projekt gerechnet werden oder kann das ursprünglich geplante Enddatum der Dauerbaustelle 361110D00021-20 auf der A1, nämlich der 30.12.2024 eingehalten werden?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. April 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauverzögerung der Rheinbrücke Leverkusen (ASB-Nr. 4907-597) [#184886]
Datum
18. April 2020 23:08
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezüglich der kürzlich bekannt gewordenen Bauverzögerung um Jahre rund um die Leverkusener Brücke aufgrund von mangelnder Qualität von Stahlbauteilen bitte ich um folgende Angaben: 1. War dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bekannt, dass die Firma Porr AG eine chinesische Firma für den Bau der Stahlteile beauftragte? 2. Welche konkreten Prüfungen und Überwachungen der Produktion der Stahlteile fand statt und wer führte diese wann durch? 3. Wie und wann fiel die mangelnde Qualität der Stahlteile auf? 4. Was geschieht mit den ausstehenden Lieferungen der Stahlteile, die noch nicht an der Baustelle angekommen sind? 5. Laut TÜV Rheinland wurde auf Auffälligkeiten der Stahlbauteile hingewiesen, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW diese Hinweise erhalten und wenn ja, wann? Was wurde aufgrund dieser Hinweise getan, welche Folgen hatten diese? 6. Wie viele Bewerber gab es in der Ausschreibung für die Stahlbauteile, wann wurde diese durchgeführt? Was waren die Angebote der einzelnen Bewerber? 7. Welche konkreten Konsequenzen zieht der Landesbetrieb Straßenbau NRW aus den Vorkommnissen? 8. Wieso und aufgrund von welchen Kriterien wurde die Firma Porr AG für die betreffende Baustelle ausgewählt? 9. Wenn die Verträge mit der Baufirma Porr AG aufgelöst werden, wieso wird die Firma Porr AG nicht für die möglicherweise entstehenden Kosten im "dreistelligen Millionenbereich" zur Rechenschaft gezogen? 10. Welche konkreten Lösungsvorschläge gibt es, die aktuelle Situation zu lösen und den Bau möglichst schnell weiterführen zu können? 11. Was gedenkt der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu tun, um den weiterhin enormen Schwerlastverkehr in der Stadt Leverkusen zu entschärfen? 12. Mit welcher zeitlicher Verzögerung muss bei dem Projekt gerechnet werden oder kann das ursprünglich geplante Enddatum der Dauerbaustelle 361110D00021-20 auf der A1, nämlich der 30.12.2024 eingehalten werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 184886 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgäng…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Bauverzögerung der Rheinbrücke Leverkusen (ASB-Nr. 4907-597) [#184886]
Datum
18. Mai 2020 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgänge über in sich abgeschlossene Verwaltungsvorgänge dem Informationssuchenden an die Hand gegeben werden. Weiterhin gehört das Beantworten von Fragen nicht zum Anwendungsgebiet des IFG. Wir verweisen aber auf den Bericht des NRW-Landtags, der den Vorgang an sich sehr ausführlich wiedergibt. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/d… Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Verweis auf den Bericht des NRW-Landtags. Mit freundlichen Grüß…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bauverzögerung der Rheinbrücke Leverkusen (ASB-Nr. 4907-597) [#184886]
Datum
18. Mai 2020 21:21
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für den Verweis auf den Bericht des NRW-Landtags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184886
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die vorige Nachricht, diese war verfrüht, auch wenn ich mich…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bauverzögerung der Rheinbrücke Leverkusen (ASB-Nr. 4907-597) [#184886]
Datum
18. Mai 2020 21:45
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die vorige Nachricht, diese war verfrüht, auch wenn ich mich selbstverständlich dennoch für die Antwort bedanken möchte. Der verlinkte Bericht ist sehr aufschlussreich und beantwortet einen Großteil der Fragen. Ich beantrage hiermit im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) die Zusendung, gerne auch in digitaler Art zwecks Vermeidung von Kosten) folgender Schriftstücke: 1. des im Bericht auf Seite 4 erwähnten Schreibens über Angaben der Qualitätssicherung, namentlich bspw. Herstellungsort des Stahls, die Fertigungsstätte(n), den Nachweisen der Zertifizierung für das Werk an sich sowie die Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation des Personals. Diese Informationen habe die Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA am 11.10.2017 bereitgestellt. 2. der Ausschreibung zum Projektes „A 1 Ausbau zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und AK Leverkusen-West, einschließlich Neubau Rheinbrücke Leverkusen“ vom 29. Juni 2017, 3. dem im Zuge des Vergabeverfahrens von der Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA abgegebenen Angebots. Ausschlussgründe, auch aufgrund einer Wettbewerbssituation, sehe ich für die Übersendung dieser Schriftstücke nicht. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184886

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre erneute Anfrage. Die im Punkt 1 angeforderten Unterlagen sind Teil d…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Bauverzögerung der Rheinbrücke Leverkusen (ASB-Nr. 4907-597) [#184886]
Datum
29. Mai 2020 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre erneute Anfrage. Die im Punkt 1 angeforderten Unterlagen sind Teil des Bauvertrags mit der Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA und fallen damit unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, weiterhin ist der Vertrag - trotz der Kündigung - noch nicht abgeschlossen. Nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgänge über in sich abgeschlossene Verwaltungsvorgänge dem Informationssuchenden an die Hand gegeben werden. Daher können wir Ihnen den Bericht nicht zu kommen lassen. Dies gilt analog für das Angebot der Porr Deutschland GmbH & Co. KGaA, das Sie in Punkt 3 anfordern. Im Anhang der Mail finden Sie die in Punkt 2 angeforderte Leistungsbeschreibung und Bekanntmachung der Ausschreibung. Zur Leistungsbeschreibung gehören weiterhin alle Pläne für den Bau, die aufgrund der extrem hohen Datenmenge nicht versandt werden können. Wenn Sie mögen, können Sie diese gerne nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Büro in Köln-Deutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen