Bauvorhaben Juli 2022

Anfrage an: Stadt Ulm

- Eine Liste aller im Juli 2022 vollendeten Bauvorhaben im öffentlichen Raum.
- Zu jedem Bauvorhaben:
- die finalen Kosten sowie den ersten Kostenvoranschlag
- den Flächenverbrauch
- das Verkehrsmittel / die Verkehrsmittel, für die das Bauvorhaben Änderungen mit sich bringt (Fuß, Rad, MIV, ÖPV)
- soweit vorhanden, im Vorfeld stattgefunde Abwägungen zwischen verschiedenen Bauvarianten.

Mit "vollendet" meine ich, dass dieses Bauvorhaben bei Ihnen abgeschlossen wurde und seitens der Stadt Ulm nichts mehr zu diesem Einzelvorhaben getan wird. Ich denke, Sie haben in den Fachbereichen bestimmte interne Prozesse, die bei solchen Bauvorhaben ablaufen; mit "vollenden" meine ich dann das Beenden dieses Prozesses.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste a…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauvorhaben Juli 2022 [#258493]
Datum
5. September 2022 21:10
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste aller im Juli 2022 vollendeten Bauvorhaben im öffentlichen Raum. - Zu jedem Bauvorhaben: - die finalen Kosten sowie den ersten Kostenvoranschlag - den Flächenverbrauch - das Verkehrsmittel / die Verkehrsmittel, für die das Bauvorhaben Änderungen mit sich bringt (Fuß, Rad, MIV, ÖPV) - soweit vorhanden, im Vorfeld stattgefunde Abwägungen zwischen verschiedenen Bauvarianten. Mit "vollendet" meine ich, dass dieses Bauvorhaben bei Ihnen abgeschlossen wurde und seitens der Stadt Ulm nichts mehr zu diesem Einzelvorhaben getan wird. Ich denke, Sie haben in den Fachbereichen bestimmte interne Prozesse, die bei solchen Bauvorhaben ablaufen; mit "vollenden" meine ich dann das Beenden dieses Prozesses.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258493/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauvorhaben Juli 2022 [#258493]
Datum
7. Oktober 2022 14:04
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zudem haben Sie meine Bitte auf eine Eingangsbestätigung ignoriert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen ni…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauvorhaben Juli 2022 [#258493]
Datum
20. Dezember 2022 19:32
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen ni…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauvorhaben Juli 2022 [#258493]
Datum
29. März 2023 11:02
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und senden Sie mir eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen ni…
An Stadt Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauvorhaben Juli 2022 [#258493]
Datum
11. Juni 2023 20:52
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauvorhaben Juli 2022“ vom 05.09.2022 (#258493) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 248 Tage überschritten. Ich möchte Sie zudem darauf hinweißen, dass eine Untätigkeitsklage inzwischen statthaft ist (vgl. bspw. Anhang). Ich möchte es ungern zu einem Rechtstreit kommen lassen. Senden Sie mir bitte deshalb möglichst bald, spätestens aber bis zum 16.06.2023 ein rechtskräftigen Bescheid zu. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Ulm
Anfragen Bauvorhaben Juli und August 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Anfragen bezüglich Bau…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfragen Bauvorhaben Juli und August 2022
Datum
12. Juni 2023 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Anfragen bezüglich Bauvorhaben im Juli und August 2022 können wir folgende Auskünfte geben: • finalisierende Bearbeitungen im Juli und August 2022 (z.B. Gewährleistungsabnahme, Genehmigung der Schlussabrechnung, finale Abwicklung im städtischen Haushalt etc. im Bereich Straßen: Keine Maßnahmen, die nach diesen Kriterien zu benennen wären. Insoweit sind keine amtlichen Informationen vorhanden. • Beendete Maßnahmen im Bereich Straßen, d.h. die technischen Maßnahmen wurden im Juli bzw. August 2022 beendet: Keine Maßnahmen, die nach diesem Kriterium zu benennen wären. Insoweit sind keine amtlichen Informationen vorhanden. Betroffene Verkehrsart ist der Straßenverkehr, zusätzliche Flächen wurden nicht verbraucht. Finalisierende Bearbeitungen sind hier noch nicht erfolgt. Die vorhandenen amtlichen Informationen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Ulm veröffentlicht. Dieses ist erreichbar über www.ulm.de. • Im Bereich Straßenbau wurden im Juli 2022 und August 2022 bei 8 bzw. 5 Kontroll- bzw. Unterhaltsmaßnahmen die technischen Maßnahmen beendet. Bei allen diesen Maßnahmen ist der Straßenverkehr betroffen. Bei Einzelmaßnahmen im Kontroll- und UH-Bereich entsteht kein zusätzlicher Flächenverbrauch, auch werden hier keine Kostenanschläge erstellt. Die finalen Kosten betragen für den Juli ca. 73.000€ und für den August ca. 62.000 €. Zu allen Bauvorhaben der Stadt Ulm, insbesondere die Baubeschlüsse und Kostenfortschreibungen sowie weitere Informationen können die amtlichen Informationen im Ratsinfosystem der Stadt Ulm ersehen werden (www.ulm.de). Freundliche Grüße