Bauvorhaben "Motorworld" am Butzweilerhof

Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Butzweilerhof soll einen "Motorworld" entstehen. Nach einer ersten Informationsveranstaltung in vergangenen Herbst (Betreiber und Bezirksbürgermeister) sollte mit den Bauarbeiten bereits im Dezember begonnen werden,

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Steht das Vorhaben immer noch zum Umsetzung an?
2. Wenn ja, wann beginnen nach Informationen der Stadt Köln die Bauarbeiten?
3. Gibt es öffentlich zugängliche Informationen (Gutachten, Berichte) über die Informationen, die von dem Betrieb der Motorworld ausgehen?
4. Wenn ja, können Sie mir diese kostenlos zur Verfügung stellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2016
  • Frist
    11. März 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauvorhaben "Motorworld" am Butzweilerhof [#15432]
Datum
8. Februar 2016 21:43
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Butzweilerhof soll einen "Motorworld" entstehen. Nach einer ersten Informationsveranstaltung in vergangenen Herbst (Betreiber und Bezirksbürgermeister) sollte mit den Bauarbeiten bereits im Dezember begonnen werden, Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Steht das Vorhaben immer noch zum Umsetzung an? 2. Wenn ja, wann beginnen nach Informationen der Stadt Köln die Bauarbeiten? 3. Gibt es öffentlich zugängliche Informationen (Gutachten, Berichte) über die Informationen, die von dem Betrieb der Motorworld ausgehen? 4. Wenn ja, können Sie mir diese kostenlos zur Verfügung stellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Bauvorhaben "Mototworld" am Butzweilerhof - Ihr Antrag nach dem IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Bauvorhaben "Mototworld" am Butzweilerhof - Ihr Antrag nach dem IFG NRW
Datum
23. Februar 2016 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.02.2016 liegt mir vor. Gemäß § 4 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes .... Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen Informationen. Bevor ich Ihnen daher die gewünschten Informationen geben darf, bitte ich zunächst um Mitteilung Ihrer personenbezogenen Daten. Ob die Auskunft gebührenfrei sein wird, vermag ich noch nicht abzusehen. Auch vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung Ihrer postalischen Adresse für den Fall, dass die Auskünfte gebührenpflichtig sein werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bauvorhaben "Mototworld" am Butzweilerhof - Ihr Antrag nach dem IFG NRW [#15432] Sehr geehrte Damen…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bauvorhaben "Mototworld" am Butzweilerhof - Ihr Antrag nach dem IFG NRW [#15432]
Datum
4. März 2016 14:48
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse finden Sie meine Antwort beigefügt. Ich bitte darum, dass Sie mir, sollte es zu Kosten kommen, vorab eine Kostenschätzung übermitteln. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Köln
Bauvorhaben "Motorworld", Butzweilerstr. 35-39, Ihr Antrag nach dem IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Bauvorhaben "Motorworld", Butzweilerstr. 35-39, Ihr Antrag nach dem IFG NRW
Datum
7. März 2016 10:33
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre 4 Fragen vom 08.02.2016 kann ich wie folgt beantworten: 1. Steht das Vorhaben immer noch zur Umsetzung an? Am 16.10.2015 wurde für das Grundstück Butzweiler Str. 35-39 der Vorbescheid 63/V14/0002/2015 erlassen. Gegenstand des Vorbescheids ist die Klärung der gesamten öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Ausnahme der bautechnischen Nachweise für einen Beherbergungsbetrieb mit mehr als 30 Betten (Hotel) sowie ein Oldtimer- und Sportwagencenter mit Werkstätten, Tagungsräumen, Büros, Betriebswohnungen, Restaurants/Cafes mit Außengastronomie, diversen Verkaufsshops, einschließlich Versammlungsstätten mit 2.100 Personen und Multifunktionsflächen für Veranstaltungen, einschließlich baulichen Änderungen und Neuerrichtungen. Ein Vorbescheid berechtigt nicht zum Baubeginn. Seit dem 11.12.2015 liegt der auf dem o. g. Vorbescheid basierende Bauantrag 63/B14/5235/2015 zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Beherbergungsbetrieb mit mehr als 30 Betten (Hotel) sowie ein Oldtimer- und Sportwagencenter mit Werkstätten, Tagungsräumen, Büros, Betriebswohnungen, Restaurants/Cafes mit Außengastronomie, diversen Verkaufsshops, einschließlich Versammlungsstätten mit 2.100 Personen und Multifunktionsflächen für Veranstaltungen, einschließlich baulichen Änderungen und Neuerrichtungen vor. Über den Bauantrag ist noch nicht entschieden. Am 15.01.2016 wurde die Teilbaugenehmigung (63/B44/0047/2015) für das Grundstück erteilt. Diese berechtigt für alle Bauarbeiten bis Fertigstellung des Oldtimer- und Sportwagencenters. 2. Wenn ja, wann beginnen nach Informationen der Stadt Köln die Bauarbeiten? Dem Bauaufsichtsamt liegen keine Informationen zum Baubeginn vor. 3. Gibt es öffentlich zugängliche Informationen (Gutachten, Berichte) über die Informationen, die von dem Betrieb der Motorworld ausgehen? Dem Bauaufsichtsamt sind keine öffentlich zugänglichen Informationen bekannt. 4. Wenn ja, können Sie mir diese kostenlos zur Verfügung stellen? Nein, siehe Antwort zu 3. Die Erteilung dieser Antworten ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen