Bauvorleistungen im Stadtgebiet Dortmund

Eine Auflistung aller Bauvorleistungen im Stadtgebiet der Stadt Dortmund und eine Auflistung von geplanten Bauvorleistungen. Falls Bauleistungen vorhanden sind, bitte den Zweck mit angeben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Kai Zaschel
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Kai Zaschel
Betreff
Bauvorleistungen im Stadtgebiet Dortmund [#183799]
Datum
1. April 2020 16:21
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Bauvorleistungen im Stadtgebiet der Stadt Dortmund und eine Auflistung von geplanten Bauvorleistungen. Falls Bauleistungen vorhanden sind, bitte den Zweck mit angeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Zaschel Anfragenr: 183799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183799 Postanschrift Kai Zaschel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai Zaschel
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 01.04.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Zaschel, hiermit bestätige ich…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 01.04.2020
Datum
2. April 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Zaschel, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 01.04.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Zaschel, Ihre Anfrage nach IFG können wir ohne Konkretis…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 01.04.2020: "Bauvorleistungen im Stadtgebiet Dortmund [#183799]"
Datum
6. April 2020 06:22
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr Zaschel, Ihre Anfrage nach IFG können wir ohne Konkretisierung der Fragestellung leider keinem Fachbereich sachlich zuordnen oder beantworten. Der Begriff "Bauvorleistungen" ist kein fest stehender Begriff aus dem Bauwesen und kann nach Auskunft unterschiedlich interpretiert werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kai Zaschel
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Nachfragen. Daher werde ich meine Frage weiter spezifi…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Kai Zaschel
Betreff
AW: Ihre Email vom 01.04.2020: "Bauvorleistungen im Stadtgebiet Dortmund [#183799]" [#183799]
Datum
13. April 2020 14:07
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Nachfragen. Daher werde ich meine Frage weiter spezifizieren. Ich verstehe Bauvorleistungen als Bauwerke, die zukünftig einer Nutzung zugeführt werden, wie zum Beispiel bereits gebaute Stadtbahnbahnhöfe, die aber noch nicht genutzt werden, weil der Rest der Stadtbahn noch nicht gebaut ist. Daher gibt es in Dortmund Bauwerke, die noch auf ihre geplante Nutzung warten, wie z. B. vorbereitete Verzweigungen der Stadtbahn, andere Gleisanlagen/Bahnhöfe der Stadtbahn oder S-Bahn bzw. anderen Verkehrsträgern der ÖPNV? Gibt es Bauwerke wie Brücken für den MIV, die schon gebaut sind, aber noch nicht genutzt werden (können)? Ich hoffe, meine Anfrage ist dadurch verständlicher geworden? Liebe << Anrede >> Kai Zaschel ... Mit freundlichen << Anrede >>n Kai Zaschel Anfragenr: 183799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183799