Bauwerks- oder Objektbuch Informatikgebäude Universität Stuttgart

Das sogenannte Bauwerks- oder Objektbuch (nach der Dienstanweisung des Finanzministeriums für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg vom Stand 1/2018; Anlage 4, Abschnitt Dokumentation) für das Informatikgebäude der Universität Stuttgart (Universitätsstraße 38).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    10. August 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das sogenannte…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
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Betreff
Bauwerks- oder Objektbuch Informatikgebäude Universität Stuttgart [#252910]
Datum
8. Juli 2022 15:55
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das sogenannte Bauwerks- oder Objektbuch (nach der Dienstanweisung des Finanzministeriums für die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg vom Stand 1/2018; Anlage 4, Abschnitt Dokumentation) für das Informatikgebäude der Universität Stuttgart (Universitätsstraße 38).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252910/upload/42089a8ce850e89a5030566ae4906c7dd7b58977/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, auf meinen Antrag vom 08. Juli 2022 habe ich leider noch keine Antwort erhalten. S…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
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Betreff
AW: Bauwerks- oder Objektbuch Informatikgebäude Universität Stuttgart [#252910]
Datum
2. August 2022 17:14
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meinen Antrag vom 08. Juli 2022 habe ich leider noch keine Antwort erhalten. Sollten Sie die gesetzliche Monatsfrist untätig verstreichen lassen, werde ich in dieser Sache den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anrufen. Ich bitte erneut um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252910/
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 Sehr …
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38
Datum
8. August 2022 21:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.07.2022 betreffend die Übermittlung des Bauwerks- und Objektbuchs des Gebäudes Universitätsstraße 38, Stuttgart. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Übersendung des Bauwerks- oder Objektbuches bzw. der in einem solchen zusammengefassten Unterlagen entgegen Ihrer Einschätzung nicht gebührenfrei übersendet werden kann. Dies liegt darin begründet, dass sämtliche Dokumente auf Drittrechte oder sonstige Informationen, die nach dem LIFG einem besonderen Schutz unterliegen geprüft werden und ggfls. geschwärzt werden müssen. Der Aufwand lässt sich noch nicht abschließend bestimmen, es ist aber nicht auszuschließen, dass dieser über 200 Euro liegen wird. Sofern es Ihnen auf bestimmte, konkrete Angaben ankommen sollte, bitten wir um deren Benennung, da diese dann ggfls. kostengünstiger übermittelt werden könnten. Bitte teilen Sie uns in jedem Fall mit, ob Sie die an Ihrem Antrag auch unter Berücksichtigung der möglichen Kosten festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 […
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 [#252910]
Datum
9. August 2022 00:02
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 LIFG haben Sie mich über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren, falls diese voraussichtlich 200€ übersteigt. Nun haben Sie mir mitgeteilt, dass nicht auszuschließen ist, dass der Aufwand über 200€ liegt, ohne dass Sie dabei eine genauere Abschätzung treffen. Dies kann ich nicht als Information darüber werten, dass die Kosten voraussichtlich die Höhe von 200€ übersteigen. Falls Sie mich weiterhin nicht über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren, darf nach § 10 Abs. 2 Satz 4 LIFG die Festsetzung der Gebühren und Auslagen 200€ nicht übersteigen. Ob ich auch mit höheren Kosten einverstanden bin, kann ich Ihnen erst mitteilen, wenn Sie mich über die voraussichtliche Höhe informiert haben. In diesem Fall haben Sie mich nach § 10 Abs. 2 Satz 1 zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags aufzufordern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252910/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 […
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 [#252910]
Datum
20. August 2022 21:37
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauwerks- oder Objektbuch Informatikgebäude Universität Stuttgart“ vom 08.07.2022 (#252910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
AW: EXTERN AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universität…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
AW: EXTERN AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 [#252910]
Datum
26. August 2022 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Aufgabe ist gerade auf meinem Tisch gelandet. Ich befinde mich aber eigentlich bereits im Urlaub und werde mich erst in KW 37 (ab 13. September 2022) darum kümmern können. Ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
AW: EXTERN AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universität…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
AW: EXTERN AW: Ihre Anfrage vom 08.07.2022 über Frage den Staat zum Bauwerks- Objektbuch des Gebäudes Universitätsstraße 38 [#252910]
Datum
29. August 2022 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme erst nach meinem Urlaub zur Beantwortung Ihrer E-Mail. In Ihrer Anfrage haben Sie ausdrücklich mitgeteilt, dass Sie von einer keine Gebühren auslösenden Beantwortung Ihrer Anfrage ausgehen. Wunschgemäß wurden Sie daher darüber informiert, dass voraussichtlich überhaupt Kosten anfallen werden und zusätzlich, dass die im Gesetz vorgesehene Grenze von 200 Euro eventuell überschritten werden könnte. Da ein Bauwerksbuch für das Objekt nicht vorliegt und dieses somit erst erstellt werden müsste, die Unterlagen dann noch geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden müssen, gehen wir von einem Aufwand von mehreren Stunden aus, mindestens von ca. 3 Stunden für Durchsicht und schwärzen sowie einem Aufwand von mindestens 10 Stunden für die Erstellung des gesamten Bauwerkbuches aus. Da der gemittelte Stundensatz bei mindestens 30 Euro liegt, ist von Kosten von mindestens 260 Euro auszugehen. Da sowohl der Stundensatz als auch der Aufwand sich noch verändern kann, können die tatsächlichen Kosten auch hiervon noch abweichen. Maximal belaufen sich die Kosten auf 500 Euro. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Selbstverständlich können Sie Ihren Antrag auch präzisieren, wodurch die Kosten dann auch geringer ausfallen können. Mit freundlichen Grüßen