BayBO - fehlende Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zwischen Bestandsgebäude und geplantem Gebäude bei Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber den Nachbargrundstücken

Nach Art. 6 Abs. 6 Nr. 3 BayBO (Fassung 2021) sind Dachgauben abstandsflächenrelevant. Bei einer Schleppgaube ergibt sich das Maß H aus der Wandhöhe der Schleppgaube und der hinzurechnenden Dachfläche. Diese ist bei einer Dachneigung von bis einschließlich 70 Grad zu einem Drittel ihrer Höhe zu berücksichtigen. Trifft dies nach neuer BayBO zu?

Die Gaube gehört im vorliegenden Fall zu einem bestehenden genehmigten Wohngebäude. Auf dem gleichen Grundstück soll gegenüber dem bestehenden Gebäude ein weiteres Wohnhaus errichtet werden.

Das geplante Wohnhaus kann gegenüber der Gaube des bestehenden Hauses auf eine Länge von 2,80 m die Abstandsflächen um 17 cm nicht einhalten (geplantes Wohnhaus und bestehendes Wohnhaus befinden sich auf dem gleichen Grundstück), wenn bei der Berechnung die Dachfläche der Gaube mit einbezogen wird.

Gegenüber dem Nachbargrundstück werden bei dem geplanten Wohnhaus die Abstandsflächen eingehalten.

Ergibt sich dennoch eine Verletzung von Nachbarrechten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Art. 6 Abs. 6 Nr. 3…
An Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayBO - fehlende Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zwischen Bestandsgebäude und geplantem Gebäude bei Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber den Nachbargrundstücken [#222302]
Datum
7. Juni 2021 15:23
An
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Art. 6 Abs. 6 Nr. 3 BayBO (Fassung 2021) sind Dachgauben abstandsflächenrelevant. Bei einer Schleppgaube ergibt sich das Maß H aus der Wandhöhe der Schleppgaube und der hinzurechnenden Dachfläche. Diese ist bei einer Dachneigung von bis einschließlich 70 Grad zu einem Drittel ihrer Höhe zu berücksichtigen. Trifft dies nach neuer BayBO zu? Die Gaube gehört im vorliegenden Fall zu einem bestehenden genehmigten Wohngebäude. Auf dem gleichen Grundstück soll gegenüber dem bestehenden Gebäude ein weiteres Wohnhaus errichtet werden. Das geplante Wohnhaus kann gegenüber der Gaube des bestehenden Hauses auf eine Länge von 2,80 m die Abstandsflächen um 17 cm nicht einhalten (geplantes Wohnhaus und bestehendes Wohnhaus befinden sich auf dem gleichen Grundstück), wenn bei der Berechnung die Dachfläche der Gaube mit einbezogen wird. Gegenüber dem Nachbargrundstück werden bei dem geplanten Wohnhaus die Abstandsflächen eingehalten. Ergibt sich dennoch eine Verletzung von Nachbarrechten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222302/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom << Adresse entfernt >>. Juni 2021. Nach Art. 6…
Von
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Betreff
AW: BayBO - fehlende Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zwischen Bestandsgebäude und geplantem Gebäude bei Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber den Nachbargrundstücken [#222302]
Datum
9. Juni 2021 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom << Adresse entfernt >>. Juni 2021. Nach Art. 6 Abs. 4 S. 4 BayBO sind Dachgauben als Dachaufbauten für die Abstandsflächen zu berücksichtigen. Das Maß bestimmt sich aus der Wandhöhe, der Dachhöhe sowie der Wandhöhe der Schleppgaube. Die Dachhöhe ist bei einer Dachneigung bis einschließlich 70 Grad zu einem Drittel zu berücksichtigen, darüber mit der vollen Höhe. Eine Verletzung von Nachbarrechten erfordert, dass ein subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn verletzt ist. Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist dies nicht der Fall. Allerdings geben Sie an, dass das Vorhaben die erforderlichen Abstandsflächen im Vergleich zu einem weiteren Gebäude auf dem gleichen Grundstück nicht einhält. Dies ist von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Ich habe Ihren „Antrag auf Aktenauskunft“ dahingehend verstanden, dass Sie die von Ihnen gestellten Fragen beantwortet haben wollen und nicht noch darüber hinaus Auskunft über die von Ihnen beim StMB gespeicherten Daten erhalten wollen. Sofern es sich bei der Passage zur Auskunft nicht um einen bloßen Textbaustein von „fragdenstaat.de“ handelt und Sie tatsächlich die genannte Auskunft wollen, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Es handelt sich nur um einen Textbaustei…
An Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BayBO - fehlende Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zwischen Bestandsgebäude und geplantem Gebäude bei Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber den Nachbargrundstücken [#222302]
Datum
9. Juni 2021 09:08
An
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Es handelt sich nur um einen Textbaustein, der versehentlich in mein Schreiben aufgenommen wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222302/