BayBO - fehlende Abstandsfläche auf dem Baugrundstück zwischen Bestandsgebäude und geplantem Gebäude bei Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber den Nachbargrundstücken
Nach Art. 6 Abs. 6 Nr. 3 BayBO (Fassung 2021) sind Dachgauben abstandsflächenrelevant. Bei einer Schleppgaube ergibt sich das Maß H aus der Wandhöhe der Schleppgaube und der hinzurechnenden Dachfläche. Diese ist bei einer Dachneigung von bis einschließlich 70 Grad zu einem Drittel ihrer Höhe zu berücksichtigen. Trifft dies nach neuer BayBO zu?
Die Gaube gehört im vorliegenden Fall zu einem bestehenden genehmigten Wohngebäude. Auf dem gleichen Grundstück soll gegenüber dem bestehenden Gebäude ein weiteres Wohnhaus errichtet werden.
Das geplante Wohnhaus kann gegenüber der Gaube des bestehenden Hauses auf eine Länge von 2,80 m die Abstandsflächen um 17 cm nicht einhalten (geplantes Wohnhaus und bestehendes Wohnhaus befinden sich auf dem gleichen Grundstück), wenn bei der Berechnung die Dachfläche der Gaube mit einbezogen wird.
Gegenüber dem Nachbargrundstück werden bei dem geplanten Wohnhaus die Abstandsflächen eingehalten.
Ergibt sich dennoch eine Verletzung von Nachbarrechten?
Anfrage erfolgreich
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Datum7. Juni 2021
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9. Juli 2021
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