Bayern Anbindung Übertragungsnetz

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Übersicht der Höchstspannungsleitungen zwischen dem Bundesland Bayern und dessen Nachbar-Bundesländern sowie Nachbar-Ländern und deren ausgelegte Kapazität.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht der Höchsts…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
22. November 2019 18:00
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Höchstspannungsleitungen zwischen dem Bundesland Bayern und dessen Nachbar-Bundesländern sowie Nachbar-Ländern und deren ausgelegte Kapazität.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170854/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie möchten eine Übersicht der Höchstspannungsleitungen zwischen dem Bundesland Baye…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
27. November 2019 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie möchten eine Übersicht der Höchstspannungsleitungen zwischen dem Bundesland Bayern und dessen Nachbar-Bundesländern sowie Nachbar-Ländern und deren ausgelegte Kapazität. Sie finden diese Übersicht im Internet auf der VDE Netzkarte: https://www.vde.com/de/fnn/dokumente/karte-deutsches-hoechstspannungsnetz Beziehungsweise auf der Seite der europäischen Übertragungsnetzbetreiber: https://www.entsoe.eu/data/map/ Wenn Sie die Kapazitäten der einzelnen Leitungen möchte, können diese ebenfalls aus dem öffentlich zur Verfügung stehenden statischen Netzmodell des Übertragungsnetzbetreiber TenneT generiert werden: https://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/The_Electricity_Market/Transparency/static_grid_model/G103_19-010_GridMap-AssetManagement_d_V2.pdf https://www.tennet.eu/fileadmin/user_upload/The_Electricity_Market/Transparency/static_grid_model/Netzmodell2019.csv Da der Übertragungsnetzbetreiber Amprion einen Teil der Regelzone in Bayern betreibt, sind weitere Leitungen relevant, deren entsprechenden Daten können hier entnommen werden: https://www.amprion.net/Strommarkt/Engpassmanagement/Statisches-Netzmodell/ Ich gehe davon aus, dass der IFG-Antrag damit beantwortet ist. Diese Auskunft ergeht kostenfrei, da es sich um eine einfache Auskunft handelt. Sollten Sie jedoch die Auswertung der oben aufgeführten Angaben in Form einer aufgearbeiteten Liste wünschen, so ist dies unsererseits grundsätzlich möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich aufgrund der erforderlichen Aufarbeitung, nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handelt. Dementsprechend verweisen wir auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich die Kosten (Gebühren sowie Auslagenerstattung) für die Auskunftserteilung zwischen 30 € und 500 € (Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) bewegen. Ich bitte Sie um Rückantwort bis zum 04.12.2019, ob Sie die Aufarbeitung der Informationen möchten, ansonsten sehen wir diesen Antrag als beantwortet an. Wir würden erst nach Ihrer Rückmeldung mit der Zusammenstellung der Informationen beginnen, um ungewollte Kosten Ihrerseits zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen. Ihrer Antwort entnehme ich, dass die BNetzA über keinerl…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
27. November 2019 10:04
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Informationen. Ihrer Antwort entnehme ich, dass die BNetzA über keinerlei Aufstellungen der einzelnen Trassen im Übertragungsnetz verfügt. Dazu habe ich dann doch noch eine Frage. Anhand welcher Daten bzw. Kriterien bestätigt diese die von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Netzentwicklungspläne? Man mag doch meinen, dass für die Bewertung von Neubautrassen eine fundierte Überprüfung der Notwendigkeit auf Basis der vorherrschenden Auslastung und Kapazität erfolgen muss. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170854/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in natürlich liegen der Bundesnetzagentur die Aufstellung aller Netzbetriebselemente de…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: WG: Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
2. Dezember 2019 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in natürlich liegen der Bundesnetzagentur die Aufstellung aller Netzbetriebselemente der Übertragungsnetzbetreiber vor, diese und auch die Angaben der unterlagerten Verteilnetzbetreiber sowie der Netzbetreiber in den Nachbarstaaten liegen uns vor. Aus dieser Gesamtheit wird unter Berücksichtigung vieler weiterer Angaben eine Netzberechnung von der BNetzA durchgeführt aus der die Überlastungen und damit im nächsten Schritt der Netzausbaubedarf des Übertragungsnetzes ergibt. Die Angaben die Sie erbeten, lassen sich aus diesen oben genannten Daten herleiten aber dies erfordert halt eine Aufbereitung, die mit einem entsprechenden Aufwand verbunden ist. Schöne Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in wie Sie aufgeführt haben verfügt die BNetzA über zahlreiche Daten der Übertragungsnetzbetre…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
2. Dezember 2019 16:23
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in wie Sie aufgeführt haben verfügt die BNetzA über zahlreiche Daten der Übertragungsnetzbetreiber, welche bei der Bewertung von Engpässen herangezogen werden. Gibt es in den vorhandenen internen Dokumenten denn bisher keine Seite, die die Übertragungskapazitäten des Bundeslands Bayern oder Allgemein der Bundesländer beziffert? Bsp. Für die verschiedenen Szenarien in dem Netzentwicklungsplan wäre es doch für die zukünftige Grundlast-Sicherung essenziell zu wissen, neben der Betrachtung der gesicherten Leistung, über welche Übertragungskapazitäten in die Nachbarländer das jeweilige Bundesland verfügt. Mich verdutzt daher ein wenig, dass Sie diese Informationen erst aus den Netzplänen herausarbeiten müssten. Daher gründete sich auch der Verdacht, dass diese Informationen erst gar nicht vorhanden seien. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170854/
Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Ermittlung des Netzausbaubedarfs ist die Summe der Übertragungskapazitäten a…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: WG: Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
3. Dezember 2019 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Ermittlung des Netzausbaubedarfs ist die Summe der Übertragungskapazitäten aller Leitungen, die in ein Bundesland führen irrelevant. Da diese Leitungen in ihren physikalischen Eigenschaften und räumlichen Lagen sehr different sind, werden diese nach physikalischen Gegebenheiten nicht gleichmäßig und auch nicht zu hundert-prozent ausgelastet, sodass die Aufsummierung der theoretischen Kapazität von Leitungen keine Aussagekraft hat. Nur durch die Simulation jeder Stunde eines Betrachtungsjahres, in deren Rahmen die jahreszeitliche Verbrauchsituation, die wetterabhängige Erzeugung der Erneuerbaren und die daraus resultierende marktsimulierte Erzeugungssituation der konventionellen Kraftwerke betrachtet werden, liefert eine belastbare Aussage. Weder ist die Bundesnetzagentur aufgrund beschränkter Ressourcen in der Lage, noch ist die Plattform fragdenstaat.de die richtige Basis, um Aufklärungsarbeit hinsichtlich elektrotechnischer Grundlagen zu bieten. Wenn Sie konkrete Fragen zu den Hintergründen des Prozesses zum Netzentwicklungsplan haben, bitte ich Sie sich an unseren Konsultationen zu beteiligen oder unsere Informationsangebote (z.B. www.netzausbau.de) zu nutzen. Wenn Sie die Herausgabe von Informationen entsprechend des IFG beantragen möchten, so kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die gewünschten Informationen vorliegen haben und liefern können. Ich bitte Sie um Rückantwort bis zum 11.12.2019, ob Sie die Zusammenstellung der Informationen nun möchten, ansonsten sehen wir diesen Antrag als beantwortet an. Wir würden erst nach Ihrer Rückmeldung mit der Zusammenstellung der Informationen beginnen, um ungewollte Kosten Ihrerseits zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in die Erläuterung die elektrotechnischen Belange spielen für die Beantwortung meiner IFG-Anfr…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Bayern Anbindung Übertragungsnetz [#170854]
Datum
3. Dezember 2019 16:18
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in die Erläuterung die elektrotechnischen Belange spielen für die Beantwortung meiner IFG-Anfrage auch keine Rolle, mir ging es primär darum, zu hinterfragen, weshalb die gewünschten Informationen nicht vorliegen bzw. erst herausgearbeitet werden müssen - Das haben Sie in Ihrer letzten Antwort umrissen. Ihre Ausführung zur Eignung der Plattform "FragDenStaat" hinsichtlich der Darstellung Elektrontechnischer Details teile ich nicht mit Ihnen. Dieses soll kein Sammelsurium an Dokumenten abbilden, sondern kann die Behörden ua. dabei unterstützen Doppelanfragen zu vermeiden (die Anfragen werden gebündelt zur Verfügung gestellt). Die Anfrage selber können Sie als beantwortet ansehen. Ich bedanke mich bei Ihnen für die schnellen Bearbeitung dieser und wünsche eine angenehme Vorweihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170854/