Bayernweiter Einsatz Software Nachverfolgung Corona

Gibt es bereits eine bayernweit eingesetzte und funktionierende Software zur Nachverfolgung von Coronafällen? Bayern hat mit die strengsten Corona-Einschränkungen aller Bundesländer. Der Landesvater wird nicht müde auf die Gefährlichkeit des Virus hinzuweisen. Wenn Bayern schon alles viel dramatischer sieht als andere Bundesländer, müsste die Nachverfolgung doch hier auch einen höheren Stellenwert haben. Die fehlende Nachverfolgung bei Inzidenzien über 50 war eine der Begründungen von Herr Söder vor Monaten für die Einschränkungen. Hat Bayern dieses Problem nunmehr mit einheitlicher und funktionierender Computersoftware für alle Gesundheitsämter gelöst? Der Bund hat offenbar die beschlossene bundeseinheitliche Software nicht fertig bekommen. Erfolgt zumindest in Bayern die Datenbearbeitung zur Nachverfolgung mit einheitlicher Software?
Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    25. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es bereits eine bay…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
Bayernweiter Einsatz Software Nachverfolgung Corona [#225492]
Datum
25. Juli 2021 08:39
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es bereits eine bayernweit eingesetzte und funktionierende Software zur Nachverfolgung von Coronafällen? Bayern hat mit die strengsten Corona-Einschränkungen aller Bundesländer. Der Landesvater wird nicht müde auf die Gefährlichkeit des Virus hinzuweisen. Wenn Bayern schon alles viel dramatischer sieht als andere Bundesländer, müsste die Nachverfolgung doch hier auch einen höheren Stellenwert haben. Die fehlende Nachverfolgung bei Inzidenzien über 50 war eine der Begründungen von Herr Söder vor Monaten für die Einschränkungen. Hat Bayern dieses Problem nunmehr mit einheitlicher und funktionierender Computersoftware für alle Gesundheitsämter gelöst? Der Bund hat offenbar die beschlossene bundeseinheitliche Software nicht fertig bekommen. Erfolgt zumindest in Bayern die Datenbearbeitung zur Nachverfolgung mit einheitlicher Software? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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