Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle

Sie verweigerten der Alternative für Deutschland (AfD) die Anmietung der Stadthalle für einen geplanten Vortrag.

1) Auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich für die Absage.

2) Bitte stellen Sie mir die Rechtsgrundlage zur Verfügung.

3) Wie begründen Sie rechtlich Ihre Absage.

4a) Durften andere Parteien die Stadthalle schon anmieten für Vorträge und Veranstaltungen?

4b) Wenn ja, welche Veranstaltungen anderer Parteien fanden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 statt. Bitte kurz das Datum nennen und den Zweck der Veranstaltung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Stadtverwaltung Bayreuth Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle [#9241]
Datum
9. April 2015 19:00
An
Stadtverwaltung Bayreuth
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie verweigerten der Alternative für Deutschland (AfD) die Anmietung der Stadthalle für einen geplanten Vortrag. 1) Auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich für die Absage. 2) Bitte stellen Sie mir die Rechtsgrundlage zur Verfügung. 3) Wie begründen Sie rechtlich Ihre Absage. 4a) Durften andere Parteien die Stadthalle schon anmieten für Vorträge und Veranstaltungen? 4b) Wenn ja, welche Veranstaltungen anderer Parteien fanden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 statt. Bitte kurz das Datum nennen und den Zweck der Veranstaltung.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Bayreuth
Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe hat uns gebeten Ihre Anfrage vom 9. April zu beant…
Von
Stadtverwaltung Bayreuth
Betreff
AW: Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle [#9241]
Datum
14. April 2015 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe hat uns gebeten Ihre Anfrage vom 9. April zu beantworten. Vorab erlauben wir uns den Hinweis, dass im Rahmen der städtischen Informationsfreiheitssatzung nur Einwohner bzw. Einwohnerinnen der Stadt Bayreuth Anspruch auf Auskunft haben. Gleichwohl dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Stadtrat Bayreuth hat beschlossen die städtische Stadthalle insbesondere zu widmen für a) Interne Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen ohne Kundgebungs- oder Werbecharakter, b) Parteitage auf Landes- oder Bezirksebene, c) Kundgebungen von Parteien und Wählergruppen zu Wahlen oder anderen gesetzlich vorgesehenen Volksabstimmungen während eines jeweils vom Stadtrat festzusetzenden Zeitraums. Die zu einer Kündigung des Vertrages Berechtigten haben erst durch die Osterausgabe des Nordbayerischen Kuriers, bzw. durch die Ausgabe des NK vom 7.April davon Kenntnis erlangt, dass es sich bei der von der AfD geplanten Veranstaltung um eine für jedermann zugängliche Veranstaltung handelt. Daraufhin wurde unverzüglich die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Ansonsten hätte die Verwaltung sehenden Auges gegen einen bestehenden Stadtratsbeschluss verstoßen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass die für die Stadthalle bestehende Widmung bisher immer eingehalten wurde, in der Vergangenheit kam es zu keinem Zeitpunkt zu Ausnahmeregelungen. Selbstverständlich hätte die Verwaltung auch bei jeder anderen Partei gleichermaßen gehandelt. Unstreitig ist jedoch, dass es bei der Stadthallenverwaltung im Vorfeld zu vermeidbaren und ärgerlichen Versäumnissen gekommen ist. Ich hoffe, wir konnten Ihre Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen