BAZ-Rechner

Wie kann es sein das der BAZ-Rechner einem ca. 450 € vorgibt und man letzlich mit ca 55 € abgetan wird. das sind ca 12% von dem was original versprochen wurde. Mir ist bewusst das im BAZ-Rechner angegeben wird das die Angaben ohne Gewähr sind. Dennoch ist dies eine großes falsches Versprechen.
Ich muss doch auch nicht nur 12% von dem abgeben was ich an Steuern bezahlen sollte. Es wäre angebracht den BAZ-Rechner anzupassen, auf das dieser korrekte Zahlen angibt.

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  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie k…
An AFZ - Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen Details
Von
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Betreff
BAZ-Rechner [#29563]
Datum
7. Mai 2018 15:23
An
AFZ - Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie kann es sein das der BAZ-Rechner einem ca. 450 € vorgibt und man letzlich mit ca 55 € abgetan wird. das sind ca 12% von dem was original versprochen wurde. Mir ist bewusst das im BAZ-Rechner angegeben wird das die Angaben ohne Gewähr sind. Dennoch ist dies eine großes falsches Versprechen. Ich muss doch auch nicht nur 12% von dem abgeben was ich an Steuern bezahlen sollte. Es wäre angebracht den BAZ-Rechner anzupassen, auf das dieser korrekte Zahlen angibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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