BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016

- Eine Übersicht der Informationen, die dem VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen in Bezug zu "Ende Gelände 2016" in und um Welzow vorliegen
- Eine Übersicht von Informationen, die der VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen zum Kraftwerk Schwarze Pumpe vorliegen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Verfassungsschutz Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016 [#28913]
Datum
14. April 2018 16:06
An
Verfassungsschutz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Übersicht der Informationen, die dem VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen in Bezug zu "Ende Gelände 2016" in und um Welzow vorliegen - Eine Übersicht von Informationen, die der VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen zum Kraftwerk Schwarze Pumpe vorliegen
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016“ vo…
An Verfassungsschutz Brandenburg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016 [#28913]
Datum
19. Juni 2018 08:11
An
Verfassungsschutz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016“ vom 14.04.2018 (#28913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Kommunales
MfG Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Tel 0331-8662500 Fax 0331-8662609 Internet w…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016
Datum
26. Juni 2018 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
824,2 KB
MfG Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Tel 0331-8662500 Fax 0331-8662609 Internet www.verfassungsschutz.brandenburg.de<http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, hier erneut meine IFG-Anfrage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersich…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: BbgUIG: Informationen zu Ende Gelände 2016 [#28913]
Datum
26. Juni 2018 10:57
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hier erneut meine IFG-Anfrage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Übersicht der Informationen, die dem VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen in Bezug zu "Ende Gelände 2016" in und um Welzow vorliegen - Eine Übersicht von Informationen, die der VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen zum Kraftwerk Schwarze Pumpe vorliegen Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Kommunales
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 26. Juni 2018, hi…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Datum
6. Juli 2018 13:55
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 26. Juni 2018, hier eingegangen am 26. Juni 2018, teile ich Ihnen mit, dass nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Oberste Landesbehörden sind nach § 5 Absatz 1 Landesorganisationsgesetz (LOG) die Landesministerien. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ist ein solches Landesministerium und somit eine Behörde des Landes Brandenburg und nicht des Bundes. Deshalb findet das IFG auch keine Anwendung. Für Ihre Anfrage ist daher das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) einschlägig. Nach § 2 Absatz 5 Nummer 1 AIG besteht das Akteneinsichtsrecht jedoch nicht gegenüber der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Somit besteht kein Anspruch auf die Übersichten von Informationen in Bezug auf Aktionen zu "Ende Gelände 2016" in und um Welzow und in Bezug auf Aktionen zum Kraftwerk Schwarze Pumpe. Sie erhalten die Antwort auf Ihren Wunsch per E-Mail. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz [#28913] Sehr geehrte(r) Herr/Frau Melbert, vielen Dank für Ihre…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz [#28913]
Datum
14. Juli 2018 19:55
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Melbert, vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anfrage war tatsächlich ungenau formuliert. Ich begehre Einsicht in die folgenden Dokumente nach dem BbgUIG: - Eine Übersicht der Informationen, die dem VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen in Bezug zu "Ende Gelände 2016" in und um Welzow vorliegen - Eine Übersicht von Informationen, die der VS Brandenburg in Bezug auf Aktionen zum Kraftwerk Schwarze Pumpe vorliegen Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 28913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Anfrage nach dem BbgUIG "Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Mail vom 14.07.2018 ist am 16.07.2018 hier eingeg…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Anfrage nach dem BbgUIG
Datum
27. Juli 2018 13:31
Status
"Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Mail vom 14.07.2018 ist am 16.07.2018 hier eingegangen. Auf Ihre Anfrage teile ich mit, dass Umweltinformationen nach dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz in Bezug auf Aktionen zu "Ende Gelände 2016" in und um Welzow und in Bezug auf Aktionen zum Kraftwerk Schwarze Pumpe bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg nicht vorliegen. Sie erhalten die Antwort auf Ihren Wunsch per E-Mail. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen