BBNR 88046394 Stiftung zur Erforschung von Ost- und Südosteuropa: Änderung zu Betriebsdaten seit 2016

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mich bezüglich einer Anfrage nach Dokumenten über die angebliche Privatisierung der o.g. Stiftung am 1.1.2017 an den Betriebsnummern-Service der BA verwiesen.

Liegen dem Betriebsnummern-Service zur oben genannten Betriebsnummer seit 2016 Änderungsmeldungen vor? Wenn ja, bitte ich um Übermittlund der Dokumente, auf welche diese Änderung gestützt wird. Meine gesetzliche Krankenkasse hatte bis November 2017 keine Änderungsmitteilung erhalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsche Renten…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BBNR 88046394 Stiftung zur Erforschung von Ost- und Südosteuropa: Änderung zu Betriebsdaten seit 2016 [#201818]
Datum
27. Oktober 2020 19:41
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat mich bezüglich einer Anfrage nach Dokumenten über die angebliche Privatisierung der o.g. Stiftung am 1.1.2017 an den Betriebsnummern-Service der BA verwiesen. Liegen dem Betriebsnummern-Service zur oben genannten Betriebsnummer seit 2016 Änderungsmeldungen vor? Wenn ja, bitte ich um Übermittlund der Dokumente, auf welche diese Änderung gestützt wird. Meine gesetzliche Krankenkasse hatte bis November 2017 keine Änderungsmitteilung erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201818/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre eMail-Anfrage vom 27.10.2020. Ich bedauere Ihnen zu Ihren Anfr…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: BBNR 88046394 Stiftung zur Erforschung von Ost- und Südosteuropa: Änderung zu Betriebsdaten seit 2016 [#201818]
Datum
2. November 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre eMail-Anfrage vom 27.10.2020. Ich bedauere Ihnen zu Ihren Anfragen keine weitergehenden Auskünfte erteilen zu dürfen. Nach § 35 Abs. 1 SGB I hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stehen Sozialdaten gleich (vgl. § 35 Abs. 4 SGB I). Die Betriebsnummer, der Betriebssitz, Beschäftigtenzahlen sowie Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse aus der Datei der Beschäftigungsbetriebe dürfen daher nicht unbefugt offenbart werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich benötige die Auskunft, da mein Arbeitgeber behauptet, zum 1.1.2017 privatisiert …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BBNR 88046394 Stiftung zur Erforschung von Ost- und Südosteuropa: Änderung zu Betriebsdaten seit 2016 [#201818]
Datum
2. November 2020 18:09
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich benötige die Auskunft, da mein Arbeitgeber behauptet, zum 1.1.2017 privatisiert worden zu sein. Ich habe hierüber keine Informationen erhalten, das erkennende Gericht hat mir aber aufgegeben hat, selbst den Beweis zu führen, in welcher Rechtsform mein Arbeitgeber im November 2017 existierte. Insofern bin ich gehalten, sämtliche zur Verfügung stehende Mittel auszuschöpfen um Nachweis zu führen. Bitte nennen Sie mir die Informationen die sie benötigen um entsprechende Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201818/
Bundesagentur für Arbeit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. November 2020 18:09
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundesagentur für Arbeit
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: BBNR 88xxx Stiftung zur Erforschung v Guten Tag Frau Antragsteller/in, vielen Dank für…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: [BA-SPAM-Verdacht] AW: BBNR 88xxx Stiftung zur Erforschung v
Datum
3. November 2020 08:47
Status
Guten Tag Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre weitere gestrige E-Mail. Ich kann die Motivation Ihrer Fragestellung gut nachvollziehen. Dennoch unterliegen die Daten Ihres Arbeitgebers dem Datenschutz und können ohne dessen Zustimmung nicht offenbart werden. Ich bedauere Ihnen weiterhin keine anderslautende Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen