Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrt Damen und Herren,
viele Long Covid Betroffene sind sehr enttäuscht über die Kommunikation des
BMBF und des BMG zu Long Covid. Wie sie wissen ist LC eine sehr schwere Erkrankung, die sich leider bei vielen chronifiziert. Vor einem Jahr konnte das Medikament BC007 von Berlin Cures 3 von 4 Personen in individuellen Heilversuchen heilen, bei der 4. Person die Symptome stark verbessern. Bis heute konnte die klinische Studie nicht in die Phase 2 starten, u.a. aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten. Dazu meine Frage: Wieso unterstützt das BMG und das BMBF diese Studie nicht? (Die kleine Recover Studie, die mit ein paar hunderttausend Euro unterstützt wird, wird nicht zur Zulassung führen.) Hat das
BMBF überhaupt schon direkt Kontakt zu Berlin Cures aufgenommen?
MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Mareike Mitschele
Anfragenr: 251898
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Mareike Mitschele
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