BC007-Studie gegen Long Covid

In 09/2021 wurden Forschungsgelder in Höhe von 1,2 Mio.€ zur Erforschung der Wirksamkeit des Medikaments BC007 gegen Long Covid bewilligt. Meine Fragen dazu:
- Wann wurden/werden die Forschungsgelder der UK Erlangen zur Verfügung gestellt, damit die Studie starten kann?
- Für welchen Termin sind die Ergebnisse vereinbart?
- Wird es bei positiven Ergebnissen eine Notfallzulassung von BC007 geben?
- Wann können die ca. 500.000 Long Covid- und ME/CFS-Patienten damit rechnen, das Medikament über ihre Hausärzte verabreicht zu bekommen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
  • 43 Follower:innen
Rita Huber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In 09/2021 wurden…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Rita Huber
Betreff
BC007-Studie gegen Long Covid [#242824]
Datum
9. März 2022 18:17
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In 09/2021 wurden Forschungsgelder in Höhe von 1,2 Mio.€ zur Erforschung der Wirksamkeit des Medikaments BC007 gegen Long Covid bewilligt. Meine Fragen dazu: - Wann wurden/werden die Forschungsgelder der UK Erlangen zur Verfügung gestellt, damit die Studie starten kann? - Für welchen Termin sind die Ergebnisse vereinbart? - Wird es bei positiven Ergebnissen eine Notfallzulassung von BC007 geben? - Wann können die ca. 500.000 Long Covid- und ME/CFS-Patienten damit rechnen, das Medikament über ihre Hausärzte verabreicht zu bekommen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rita Huber Anfragenr: 242824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242824/ Postanschrift Rita Huber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rita Huber

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre bezüglich einer Studie mit dem Wirkstoff BC 007 bei Long-COVID. Da…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: BC007-Studie gegen Long Covid [#242824]
Datum
18. März 2022 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Huber, vielen Dank für Ihre bezüglich einer Studie mit dem Wirkstoff BC 007 bei Long-COVID. Da Ihre Anfrage Sachfragen ohne Bezug zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG zum Gegenstand hat und damit nicht in den Anwendungsbereich des IFG fällt, ordne ich diese als Bürgeranfrage im Sinne des § 14 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ein. Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt: Wann wurden/werden die Forschungsgelder der UK Erlangen zur Verfügung gestellt, damit die Studie starten kann? Der Zuwendungsbescheid wurde dem Universitätsklinikum (UK) Erlangen am 02. Februar 2022 zugesandt. Die Zuwendung wird dem UK Erlangen im Wege des Abrufverfahrens (vgl. Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF), Punkt 2.5.1) zur Verfügung gestellt. • Für welchen Termin sind die Ergebnisse vereinbart? Das Vorhaben hat eine Laufzeit von 18 Monaten (01.03.2022 – 31.08.2023). Die Verwendung der Zuwendung ist dem DLR-Projektträger innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. • Wird es bei positiven Ergebnissen eine Notfallzulassung von BC007 geben? Hierzu kann von Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) keine Aussage gemacht werden. Die Beantragung einer Notfallzulassung müsste durch die Firma Berlin Cures erfolgen. • Wann können die ca. 500.000 Long Covid- und ME/CFS-Patienten damit rechnen, das Medikament über ihre Hausärzte verabreicht zu bekommen? Hierzu kann von Seiten des BMBF keine Aussage gemacht werden. Dies hängt von den weiteren notwendigen Schritten im Rahmen eines möglichen Zulassungsverfahrens ab. Mit freundlichen Grüßen