Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst

Bzgl. einer Untersuchung der Einhaltung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage: Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes Niedersachsen? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Nils Wilkes
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bzgl. einer Untersu…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228704]
Datum
22. September 2021 15:15
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bzgl. einer Untersuchung der Einhaltung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage: Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes Niedersachsen? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228704/ Postanschrift Nils Wilkes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes
Nils Wilkes
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnung…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
AW: Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228704]
Datum
26. Oktober 2021 12:16
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst“ vom 22.09.2021 (#228704) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228704/ Postanschrift Nils Wilkes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Wilkes, zum Stichtag 01.01.2021 wurden in den Polizeibehörden und Einrichtungen der Polizei de…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228704]
Datum
26. Oktober 2021 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilkes, zum Stichtag 01.01.2021 wurden in den Polizeibehörden und Einrichtungen der Polizei des Landes Niedersachsen insgesamt - 456 Personen beschäftigt, die besoldungs- bzw. tarifrechtlich dem ehemals höheren Dienst zugerechnet werden können (davon 273 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, 101 Verwaltungsbeamtinnen und- beamte sowie 82 Tarifbeschäftige), - 19601 Personen beschäftigt, die besoldungs- bzw. tarifrechtlich dem ehemals gehobenen Dienst zugerechnet werden können (davon 18618 Polizeivollzugsbeamtinnen - und beamte, 299 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte sowie 684 Tarifbeschäftige und - 3423 Personen beschäftigt, die besoldungs- bzw. tarifrechtlich dem ehemals mittleren Dienst zugerechnet werden können ( davon 117 Verwaltungsbeamtinnen- und beamte sowie 3306 Tarifbeschäftige). Den zeitlichen Verzug bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß