Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst

Bzgl. einer Untersuchung der Einhaltung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage: Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes RLP? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Nils Wilkes
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bzgl. einer Un…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228702]
Datum
22. September 2021 15:11
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bzgl. einer Untersuchung der Einhaltung des Funktionsvorbehalts aus Art. 33 Abs. 4 GG bitte ich um Beantwortung folgender Frage: Wie viele Beamte und wie viele Angestellte befinden sich derzeit jeweils im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bzw. Den vergleichbaren Entgeltgruppen in den Polizei- und Ordnungsbehörden des Landes RLP? Ich bitte um Angabe der Anzahl getrennt nach Laufbahn oder EntG/BesG
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228702/ Postanschrift Nils Wilkes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Wilkes, Ihre E-Mail vom 22. September 2021 beantworte ich Ihnen nachfolgend mit dem Datenstan…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228702]
Datum
7. Oktober 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wilkes, Ihre E-Mail vom 22. September 2021 beantworte ich Ihnen nachfolgend mit dem Datenstand zum 01.07.2021: a) Polizeibehörden des Landes Rheinland-Pfalz: Bes.-Gr. Anzahl Beamt*innen im Polizeidienst sowie in der Polizeiverwaltung Entgeltgr. Anzahl Tarifbeschäftigte S-Entgeltgr. Anzahl Tarifbeschäftigte 4. Einstiegsamt (EA), ehem. höherer Dienst B3 7 A16 15 A15 EA4 85 E15 2 A14 EA4 67 E14 5 A13 EA4 65 E13 10 3. EA, ehem. gehobener Dienst A13 EA3 447 A12 885 E12 33 A11 3.440 E11 117 S17 2 A10 1.799 E10 161 S15 10 A9 EA3 2.943 E9B 124 S11B/ S12 2 2. EA, ehem. mittlerer Dienst A9 EA2Z 6 E9A 376 A9 EA2 57 E8 168 A8 17 E7 38 A7 3 E6 705 A6 EA2 14 E5 286 Darüber hinaus verfügen die rheinland-pfälzischen Polizeibehörden über weitere 138 Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen E2 bis E4 (vergleichbar 1. EA, ehemals einfacher Dienst). Hinzu kommen im Ausbildungsbereich 1.619 Polizeikommissar-Anwärter*innen sowie 17 Anwärter*innen und 46 Auszubildende in der Polizeiverwaltung (auch hier Datenstand 01.07.2021). b) Bei dem Personal in den kommunalen Ordnungsbehörden richtet sich die Personalstruktur nach den wahrzunehmenden Aufgabenbereichen und wird daher im Rahmen der Organisations- und Personalhoheit der Kommunen durch den jeweiligen Dienstherrn bestimmt. Nähere Hinweise zu den kommunalen Ordnungsdiensten in Rheinland-Pfalz können Sie der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag vom 15. Mai 2019, Drucksache-Nr. 17/9220 (Abrufbar unter https://opal.rlp.de/starweb/OPAL_exte...<https://opal.rlp.de/starweb/OPAL_exte...>?), entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Nils Wilkes
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich vielmals für Ihre Antwort. Ist es Ihnen möglich Angaben zu den ge…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Nils Wilkes
Betreff
AW: Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228702]
Datum
11. Oktober 2021 16:17
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bedanke mich vielmals für Ihre Antwort. Ist es Ihnen möglich Angaben zu den genauen Tätigkeiten der Tarifbeschäftigten zu machen? Falls darüber keine detaillierten Informationen vorliegen, reicht auch eine Angabe darüber wie viele Tarifbeschäftige mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen ausgestattet sind. Mit freundlichen Grüßen Nils Wilkes Anfragenr: 228702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228702/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Wilkes, die Bereiche, in denen Tarifbeschäftigte in der rheinland-pfälzischen Polizei eingeset…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Beamte und Angestellte im Polizei- und Ordnungsdienst [#228702]
Datum
21. Oktober 2021 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wilkes, die Bereiche, in denen Tarifbeschäftigte in der rheinland-pfälzischen Polizei eingesetzt sind, sind äußerst vielfältig. Die Spanne reicht vom Hausmeister, Elektriker oder Fotograf über Schreibkräfte, medizinische Fachangestellte, System- und Anwendungsbetreuer bis hin zu Opferschutzberatern sowie Lehrern und Dozenten (alles m/w/d). Speziell im Bereich der Kriminalpolizei sind Tarifbeschäftigte z.B. bei der Spurensicherung (Fotografen) oder als IT-Spezialisten in den Bereichen Cyberkriminalität und IuK-Forensik eingesetzt. Verwaltungsbedienstete der Polizei sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind damit zur Anordnung und Durchführung besonderer Maßnahmen zur Strafverfolgung berechtigt, soweit ihnen als Angehörige der Forensischen Informations- und Kommunikationstechnik, des Wirtschaftsprüfdienstes oder einer mit der Telekommuniktionsüberwachung betrauten Stelle Polizeivollzugsaufgaben im Rahmen der Beweiserhebung, der Beweissicherung und Auswertung von Papieren, elektronischen Speichermedien und Telekommunikationsüberwachung übertragen worden sind, sofern sie seit mindestens zwei Jahren als Beamtinnen und Beamte mit Zugang zum dritten Einstiegsamt oder Tarifbeschäftigte in einer vergleichbaren Entgeltgruppe tätig sind (vgl. Nr.3 a) der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 19. Juni 2013 - GVBl. 2013, 263). Die Anzahl der Tarifbeschäftigten bei der Polizei Rheinland-Pfalz mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen lässt sich nicht ohne eine konkrete Abfrage bei den fünf Polizeipräsidien Koblenz, Mainz, Rheinpfalz, Trier und Westpfalz sowie dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz beziffern. Da zur Ermittlung dieser Informationen enormer Verwaltungsaufwand geschätzt wird, müssten hierfür Verwaltungsgebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 11. Dezember 2001 (in Verbindung mit dem Landesgebührengesetz) erhoben werden. Die Höhe richtet sich nach dem den Polizeibehörden entstandenen zeitlichen Aufwand. Sofern Sie bereit sind, die anfallenden Gebühren zu übernehmen, wäre ich Ihnen für eine entsprechende Mitteilung unter Angabe Ihrer vollständigen postalischen Anschrift dankbar. Mit freundlichen Grüßen