Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung
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Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren!
1.
Geben Sie bitte Einblick in die Akte "Vollzugsanweisung" welche die rechtlichen und körperlichen Anforderungen an einen Haftbefehl (HB) zur Verhaftung darstellt.
Dabei sind folgende HB-Arten separat zu betrachten:
- Geldstrafen-Ersatzfreiheitsentzug gemäß "Strafgesetz"
- Zivilverfahren "Beugehaft" zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft
- Zivilverfahren "Ordnungsgeld"-Ersatz-Knast
2.
Gilt bspw. ein unleserliches schwarzes Papier ohne Dienstsiegel und ohne Unterschrift
- wie dieses http://budich.org/download/hbunlesb.pdf -,
was von nicht ausgewiesenen Bewaffneten in Polizei-ähnlicher Kleidung
unter Waffen-Gewalt-Androhung gewedelt wird, im Land Brandenburg der BRD als
rechtskonform und zur Vollstreckung geeignet?
(Die angeblich zuständigen Behörden Amtsgericht Lübben (Richter Rörig), und Landgericht Cottbus und der sogenannte Gerichtsvollzieher Rayk Gaasch (der sein PKW vor Grundstückzufahrten parkt) reagieren seit Wochen NICHT.)
3.
Wie erkennt man das die meist anonymen Gewaltandroher echte "Beamte des Staates" sind und nicht irgendwelche Karnevalisten oder Ganoven/Trickbetrüger?
Denn Wer kennt schon Uniformen und Dienstausweise?
Zu dem die Schein-Beamten meist ohne Vorlage eines Dokumentes und ohne (vollständige) Namensnennung rabiat agieren.
4.
Bitte eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen hersenden.
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Anfrage eingeschlafen
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Datum14. Oktober 2015
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17. November 2015
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