Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung

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Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren!

1.
Geben Sie bitte Einblick in die Akte "Vollzugsanweisung" welche die rechtlichen und körperlichen Anforderungen an einen Haftbefehl (HB) zur Verhaftung darstellt.

Dabei sind folgende HB-Arten separat zu betrachten:
- Geldstrafen-Ersatzfreiheitsentzug gemäß "Strafgesetz"

- Zivilverfahren "Beugehaft" zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft

- Zivilverfahren "Ordnungsgeld"-Ersatz-Knast

2.
Gilt bspw. ein unleserliches schwarzes Papier ohne Dienstsiegel und ohne Unterschrift
- wie dieses http://budich.org/download/hbunlesb.pdf -,
was von nicht ausgewiesenen Bewaffneten in Polizei-ähnlicher Kleidung
unter Waffen-Gewalt-Androhung gewedelt wird, im Land Brandenburg der BRD als
rechtskonform und zur Vollstreckung geeignet?

(Die angeblich zuständigen Behörden Amtsgericht Lübben (Richter Rörig), und Landgericht Cottbus und der sogenannte Gerichtsvollzieher Rayk Gaasch (der sein PKW vor Grundstückzufahrten parkt) reagieren seit Wochen NICHT.)

3.
Wie erkennt man das die meist anonymen Gewaltandroher echte "Beamte des Staates" sind und nicht irgendwelche Karnevalisten oder Ganoven/Trickbetrüger?

Denn Wer kennt schon Uniformen und Dienstausweise?
Zu dem die Schein-Beamten meist ohne Vorlage eines Dokumentes und ohne (vollständige) Namensnennung rabiat agieren.

4.
Bitte eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen hersenden.

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Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Oktober 2015
  • Frist
    17. November 2015
  • 2 Follower:innen
Thomas Budich
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Thomas Budich
Betreff
Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung [#11610]
Datum
14. Oktober 2015 11:33
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
<pre> Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren! 1. Geben Sie bitte Einblick in die Akte "Vollzugsanweisung" welche die rechtlichen und körperlichen Anforderungen an einen Haftbefehl (HB) zur Verhaftung darstellt. Dabei sind folgende HB-Arten separat zu betrachten: - Geldstrafen-Ersatzfreiheitsentzug gemäß "Strafgesetz" - Zivilverfahren "Beugehaft" zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft - Zivilverfahren "Ordnungsgeld"-Ersatz-Knast 2. Gilt bspw. ein unleserliches schwarzes Papier ohne Dienstsiegel und ohne Unterschrift - wie dieses http://budich.org/download/hbunlesb.pdf -, was von nicht ausgewiesenen Bewaffneten in Polizei-ähnlicher Kleidung unter Waffen-Gewalt-Androhung gewedelt wird, im Land Brandenburg der BRD als rechtskonform und zur Vollstreckung geeignet? (Die angeblich zuständigen Behörden Amtsgericht Lübben (Richter Rörig), und Landgericht Cottbus und der sogenannte Gerichtsvollzieher Rayk Gaasch (der sein PKW vor Grundstückzufahrten parkt) reagieren seit Wochen NICHT.) 3. Wie erkennt man das die meist anonymen Gewaltandroher echte "Beamte des Staates" sind und nicht irgendwelche Karnevalisten oder Ganoven/Trickbetrüger? Denn Wer kennt schon Uniformen und Dienstausweise? Zu dem die Schein-Beamten meist ohne Vorlage eines Dokumentes und ohne (vollständige) Namensnennung rabiat agieren. 4. Bitte eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen hersenden. </pre>
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich
Thomas Budich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beamten-Identifikation, Anforderung an ei…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Thomas Budich
Betreff
AW: Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung [#11610]
Datum
19. November 2015 16:19
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung" vom 14.10.2015 (#11610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Budich Anfragenr: 11610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Budich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thomas Budich
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An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Thomas Budich
Betreff
AW: AW: Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung [#11610]
Datum
9. Dezember 2015 23:27
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung" vom 14.10.2015 (#11610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Budich Anfragenr: 11610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Budich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thomas Budich
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beamten-Identifikation, Anforderung an ei…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Thomas Budich
Betreff
Re: Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung [#11610]
Datum
23. Dezember 2015 21:34
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung" vom 14.10.2015 (#11610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Budich Anfragenr: 11610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Budich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thomas Budich
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An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Thomas Budich
Betreff
Mahnung: Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung [#11610]
Datum
26. Januar 2016 22:35
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Beamten-Identifikation, Anforderung an ein Haftbefehl, Dienstanweisung" vom 14.10.2015 (#11610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Thomas Budich Anfragenr: 11610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Thomas Budich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>