Beanstandung gegenüber der Stadt Ulm bezüglich Gehwegparkens

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Landtags-Drucksache 16/4099: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4099_D.pdf heißt es:

"Ebenso wurde das Regierungspräsidium Tübingen angewiesen, von seinem Bean-
standungsrecht gegenüber der Stadt Ulm Gebrauch zu machen."

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- das Schreiben des Ministeriums für Verkehr, mit dem diese Anweisung erfolgt ist.

- Falls gegenüber der Stadt Ulm schon eine Beanstandung erfolgt ist, der entsprechende Schriftvekehr mit der Stadt Ulm.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 2 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Landtags-Drucksache 16/4099: https://www.la…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
Jens Müller
Betreff
Beanstandung gegenüber der Stadt Ulm bezüglich Gehwegparkens [#52297]
Datum
28. Januar 2019 00:02
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Landtags-Drucksache 16/4099: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4099_D.pdf heißt es: "Ebenso wurde das Regierungspräsidium Tübingen angewiesen, von seinem Bean- standungsrecht gegenüber der Stadt Ulm Gebrauch zu machen." bitte senden Sie mir Folgendes zu: - das Schreiben des Ministeriums für Verkehr, mit dem diese Anweisung erfolgt ist. - Falls gegenüber der Stadt Ulm schon eine Beanstandung erfolgt ist, der entsprechende Schriftvekehr mit der Stadt Ulm. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß, dass Ihr Antrag hier eingegangen ist. Mit fr…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Beanstandung gegenüber der Stadt Ulm bezüglich Gehwegparkens [#52297]
Datum
29. Januar 2019 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß, dass Ihr Antrag hier eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrter Herr Müller, in der Anlage erhalten Sie auf Ihren unten stehenden Antrag - die Aufforderun…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: Beanstandung gegenüber der Stadt Ulm bezüglich Gehwegparkens [#52297]
Datum
6. Februar 2019 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, in der Anlage erhalten Sie auf Ihren unten stehenden Antrag - die Aufforderung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg an das Regierungspräsidium, die Stadt Ulm anzuweisen, den Beschluss des Petitionsausschusses umzusetzen. - die Weisung des Regierungspräsidiums Tübingen an die Stadt Ulm, den Beschluss des Petitionsausschusses umzusetzen und - die Antwort der Stadt Ulm. In der Mail des Verkehrsministeriums wurde der Name des Petenten aus Datenschutzgründen verdeckt. Diese Auskunft erfolgt kostenlos. Mit freundlichen Grüßen