Beanstandungen zum IFG NRW

- Anzahl der ausgesprochenen Beanstandungen zur Anwendung des IFG NRW
- Bitte nach Jahren gegliedert und für welche Behörde die Beanstandung ausgesprochen wurde
- Möglichst in elektronischer Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandungen zum IFG NRW [#194256]
Datum
4. August 2020 09:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der ausgesprochenen Beanstandungen zur Anwendung des IFG NRW - Bitte nach Jahren gegliedert und für welche Behörde die Beanstandung ausgesprochen wurde - Möglichst in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194256/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beanstandungen zum IFG NRW [#194256]
Datum
5. August 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antra…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.8.2020
Datum
20. August 2020 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.7-7098/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in für den o.g. Antrag bedanke ich mich. In den letzten fünf Jahren hat die LDI NRW die folgenden Beanstandungen im IFG-Bereich ausgesprochen: 2017 – Stadt Werdohl 2018 – Stadt Hamm / Stadt Mönchengladbach 2019 – Stadt Köln / Stadt Münster / Rhein-Erft Kreis Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.8.2020 [#194256] Aktenzeichen: 209.2.7-7098/20 Sehr geehrteAntragstel…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.8.2020 [#194256]
Datum
20. August 2020 14:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.7-7098/20 Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Vielen Dank für die schnelle Antwort! Können Sie mir die Beanstandungen sowie die Antworten darauf per Mail zukommen lassen? Personenbezogene Daten (sofern keine Amtsträger, die am Vorgang mitgewirkt haben) können dabei geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194256/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020
Datum
23. September 2020 15:34
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 4.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.7-7098/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 20.8. haben Sie Ihren Informationszugangsantrag erweitert um die Beanstandungen und die darauf erhaltenen Antworten. Die beantragten Informationen finden Sie im Anhang dieser mail. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020 [#194256] Aktenzeichen: 209.2.7-7098/20 Sehr geehrteAntragste…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020 [#194256]
Datum
23. September 2020 17:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.7-7098/20 Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen recht herzlich für die problemlose Zusendung der Beanstandungen. Darf ich eine Veröffentlichung auf der Seite der LDI anregen? Vielleicht können Sie den Vorschlag ja weiterleiten. Eine Veröffentlichung von Beanstandungen durch die LDI könnte deren Wirkung erhöhen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194256/