Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich über den gegenwärtigen Ablauf bei der Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen in den Bürgerbüros der Stadt Braunschweig informieren und zunächst feststellen, dass ich Ihre Arbeit sehr schätze.

Welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Stadtbediensteten in Zusammenhang mit der Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen auf welche Weise zur Verfügung gestellt? Wie wird sichergestellt, dass Sicherheitsmerkmale auch genutzt werden?

Ich beantrage dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Stadt-Bedienstete und Bürgerinnen und Bürger ( u.a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu
Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Sofern ein Informationsanspruch verneint werden sollte, beantrage ich ersatzweise die Behandlung dieser Anfrage als einfache Bürgeranfrage.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen [#204303]
Datum
23. November 2020 17:53
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte mich über den gegenwärtigen Ablauf bei der Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen in den Bürgerbüros der Stadt Braunschweig informieren und zunächst feststellen, dass ich Ihre Arbeit sehr schätze. Welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Stadtbediensteten in Zusammenhang mit der Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen auf welche Weise zur Verfügung gestellt? Wie wird sichergestellt, dass Sicherheitsmerkmale auch genutzt werden? Ich beantrage dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Stadt-Bedienstete und Bürgerinnen und Bürger ( u.a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern ein Informationsanspruch verneint werden sollte, beantrage ich ersatzweise die Behandlung dieser Anfrage als einfache Bürgeranfrage. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Braunschweig
Fragen zur Beantragung von Personalausweisen und den zugänglichen Informationen Die Stadt Braunschweig führt die P…
Von
Stadt Braunschweig
Via
Briefpost
Betreff
Fragen zur Beantragung von Personalausweisen und den zugänglichen Informationen
Datum
7. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Die Stadt Braunschweig führt die Personalausweisbeantragung im Rahmen eines übertragenen Wirkungskreises aus, der von der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig nicht erfasst wird. Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Personalausweisen bildet das PauswG. Neben der beigefügten Broschüre des Innenministeriums finden sich weitere Informationen auf [Link zur Bundeswerbeseite "Personalausweis"] sowie auf der Internetseite der Stadt Braunschweig.