Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Braunschweig, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich über den gegenwärtigen Ablauf bei der Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen in den Bürgerbüros der Stadt Braunschweig informieren und zunächst feststellen, dass ich Ihre Arbeit sehr schätze.
Welche Informationen werden Bürgerinnen und Bürgern sowie Stadtbediensteten in Zusammenhang mit der Beantragung und Ausgabe von Personalausweisen auf welche Weise zur Verfügung gestellt? Wie wird sichergestellt, dass Sicherheitsmerkmale auch genutzt werden?
Ich beantrage dazu alle Dokumente inklusive aber nicht beschränkt auf: Informationsmaterialien für Stadt-Bedienstete und Bürgerinnen und Bürger ( u.a. Broschüren, zur Verfügung gestellte Online-Quellen, Rechtsgrundlagen, Erläuterungen und Aktualisierungen zu
Rechtsgrundlagen etc.), Schulungs- und Weiterbildungsmaterialien, Verwaltungsvorschriften sowie Vorgaben und Anweisungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Braunschweig (Informationsfreiheitssatzung Braunschweig).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Sofern ein Informationsanspruch verneint werden sollte, beantrage ich ersatzweise die Behandlung dieser Anfrage als einfache Bürgeranfrage.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum23. November 2020
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25. Dezember 2020
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